Beschwerdewert ist erreicht.
Dann sofortige Beschwerde einlegen.
Kommentierung Kostenrecht Toussaint 51. Auflage 2021 zu 30 GKG Rd 6.
Ich zitiere mal aus der genannten Randnummer:
"Daher kann die Partei eine aus dem Vergleich folgende Überzahlung nur dem Prozessgegner gegenüber geltend machen, nicht gegenüber der Staatskasse"
Da hätte es doch bloß gereicht die eigene Fundstelle zu lesen um auf das richtige Ergebnis zu kommen...