Erbscheinsantrag des Gläubigers

  • Hallo,
    mir liegt ein Erbscheinsantrag eines Gläubigers vor (Alleinerbe: ein Sohn des Erblassers, da dieser das Erbe nicht ausgeschlagen hatte). Daraufhin hat der Sohn nun die Versäumung der Ausschlagungsfrist angefochten und die Erbschaft noch ausgeschlagen. Der Gläubiger hält trotzdem an seinem Erbscheinsantrag fest.
    Ich habe nun weitere Verwandte über den Anfall der Erbschaft informiert, die Ausschlagungsfristen laufen noch.
    Was mache ich nun mit dem Erbscheinsantrag des Gläubigers?

    Vielen Dank :)

  • Da der Sachverhalt keine weiteren Angaben zur erklärten Anfechtung enthält, kann man hier nichts darüber sagen, ob diese wirksam sein könnte.
    Sofern sie wirksam ist, müsste man abwarten, ob ein anderer Erbe geworden ist und der Antrag müsste geändert werden.

    Ist die Anfechtung samt nachträglich erklärter Ausschlagung unwirksam, hält der Gläubiger zurecht an seinem Antrag fest.

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