Mietaufhebung, Betreuter inhaftiert, Anhörung

  • Folgender Sachverhalt:

    Betroffener sitzt seit 3 Monaten in U-Haft.
    Betreuer möchte jetzt mit dem Vermieter einen Mietaufhebungsvertrag machen.
    Unabhängig von der Genehmigungsfähigkeit meine Frage:

    Wie würdet ihr den Betroffenen anhören? Die JVA ist in einem anderen Bezirk.

  • Anhörung im Wege der Rechtshilfe vornehmen lassen?

    Unabhängig davon, bei Aufenthalt in einer JVA dürfte doch Geschäftsfähigkeit vorliegen, oder? Dann sollte die Unterschrift durch den Betroffenen auch selbst zu leisten sein.

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