Zwangssicherungshypothek Unterhalt-Klausel

  • Hallo,

    ich soll eine Zwangssicherungshypothek (Kindesunterhalt) für ein minderj. Kind aufgrund einer notariellen Urkunde von 2018 (Scheidungsfolgevereinbarung und Kindesunterhalt) eintragen. In dieser wird der Ehemann verpflichtet, an sein minderjähriges Kind zu Händen der Ehefrau eine Summe x als Unterhalt zu zahlen. Die Klausel lautet wie folgt: die Ausfertigung wird der Kindesmutter Y und zwar als gesetzliche Vertreterin des minderj. Kindes zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt. Reicht mir diese Klausel aus, um die Zw.Hypothek zugunsten des Kindes einzutragen oder ist die Klausel vielmehr auf das minderj. Kind umzuschreiben, da die Kindesmutter bis zur rk Scheidung als Prozessstandschaft gehandelt hat. Woher weiß ich, ob zum Zeitpunkt der Klauselerteilung eine rk Scheidung nicht bereits vorlag? Die Klausel wurde erst 2 Jahre später erteilt.

    Danke

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