Gesamthafenbetrieb als virtueller Arbeitgeber

  • Moin,
    ich komme einfach nicht weiter. Schuldner ist Hafenarbeiter in Hamburg. Auf Grundlage des Gesetzes über die Schaffung eines besonderen Arbeitgebers für Hafenarbeiter vom 03.08.1950 (BGBI I 1950, 352) ist der Gesamthafenbetrieb gegründet worden. Die Gesamthafenbetriebsgesellschaft wiederum übernimmt die Verwaltung, Abrechnung und Auszahlung an die Hafenarbeiter. Mit dem ersten Pfänder (Drittschuldnerin Gesamthafenbetriebsgesellschaft) wurde der Anspruch A gepfändet. Drittschuldnererklärung=auf den uns zugestellten Pfüb teilen wir mit, dass wir nicht Drittschuldnerin sind. Wir werden jedoch versuchen, ihre Forderung -soweit durchführbar- einzuziehen.
    Damit ist kein Rang gesichert.
    Nächster Pfänder (Drittschuldnerin Gesamthafenbetriebsgesellschaft) auf Zahlung des gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Auszahlungsanspruches. Daraufhin kommt die gleiche Drittschuldnererklärung, dass sie nicht Drittschuldnerin ist.:confused::eek:

    Kann mir bitte jemand helfen.
    Danke

  • Ich kenne das Konstrukt nicht, würde aber an deiner Stelle da einfach mal anrufen und nachfragen. Sind die Hafenarbeiter dann sowas wie Selbstständige?! Dann wäre es ja möglicherweise Anspruch "G".

  • Ich kenne das Konstrukt nicht, würde aber an deiner Stelle da einfach mal anrufen und nachfragen. Sind die Hafenarbeiter dann sowas wie Selbstständige?! Dann wäre es ja möglicherweise Anspruch "G".

    Mehrfach telefoniert. Berufen sich immer auf das Gesetz über die Schaffung eines besonderen Arbeitgebers. Dies mag hinsichtlich des Gesamthafenbetriebes richtig sein, da dies lediglich ein virtueller Arbeitgeber ist. Die Gesamthafenbetriebsgesellschaft hingegen ist m.E. so etwas wie ein Personalvermittler im Hafen.

  • Ich kenne das Konstrukt nicht, würde aber an deiner Stelle da einfach mal anrufen und nachfragen. Sind die Hafenarbeiter dann sowas wie Selbstständige?! Dann wäre es ja möglicherweise Anspruch "G".

    Hafenarbeiter sind ständig oder nichtständig Beschäftigte, die für verschiedene Hafenbetriebe arbeiten und zur Verbesserung ihrer sozialen Situation beim GHB als "virtuellem Arbeitgeber" angestellt sind, der sie als untypischer Personaldienstleister den Hafenbetrieben überläßt, die jeweils Hafenarbeiter abrufen. Dort wird dann bezahlt. Ziel des GHB ist es, einerseits eine Verstetigung der Aebeitsverhältnisse zu erreichen (Urlaub, Erwerb von Anwartschaften etc), die bei den sonst typischerweise als Tagelöhnern tätigen Hafenarbeitern nicht erreichbar wäre, andererseits aber auch den Arbeitgeber die Möglichkeit zum extrem flexiblen Zugriff auf qualifizierte Arbeitskräfte zu bieten, obwohl man diese immer nur kurzzeitig benötigt (und man sie daher nicht mit einer echten Festanstellung locken kann). Früher (vor Containerzeiten) gabe es auch schon mal im Radio Aufrufe, wenn besonders hoher und nicht gedeckter Bedarf an Schauerleuten war, da konnten dann alle, die eigentlich frei hatten, sich melden und einen Tag Arbeit extra festmachen.

    Die Vollstreckung ist nicht einfach - fragt mal bei einschägigen Dienstleistern in HH nach, die haben da ihre Möglichkeiten.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Drittschuldner ist wohl der Hafeneinzelbetrieb (vgl. BAG, 5 AZR 136/60, DB 1961, 779).

    Wenn es um die Pfändung von Arbeitseinkommen geht, dann stimme ich zu. Dies würde bedeuten, dass man wohl täglich/wöchentlich einen neuen Drittschuldner hat, von dem der Gläubiger wiederum keine Kenntnis hat.

    Da aber die Gesamthafenbetriebsgesellschaft wie ein Personalvermittler tätig ist und auch die Auszahlungen an die Hafenarbeiter vornimmt, müsste doch eigentlich mein 2ter Pfänder getroffen haben:gruebel:

  • Da aber die Gesamthafenbetriebsgesellschaft wie ein Personalvermittler tätig ist und auch die Auszahlungen an die Hafenarbeiter vornimmt, müsste doch eigentlich mein 2ter Pfänder getroffen haben:gruebel:


    Personalvermittler sui generis - mit eigenem Bundes(!)gesetz.
    Die Pfändungen sind wie gesagt nicht einfach.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Drittschuldner ist wohl der Hafeneinzelbetrieb (vgl. BAG, 5 AZR 136/60, DB 1961, 779).

    Wenn es um die Pfändung von Arbeitseinkommen geht, dann stimme ich zu. Dies würde bedeuten, dass man wohl täglich/wöchentlich einen neuen Drittschuldner hat, von dem der Gläubiger wiederum keine Kenntnis hat.

    Da aber die Gesamthafenbetriebsgesellschaft wie ein Personalvermittler tätig ist und auch die Auszahlungen an die Hafenarbeiter vornimmt, müsste doch eigentlich mein 2ter Pfänder getroffen haben:gruebel:


    Zu deinem ersten Punkt:
    Wobei hier doch dann §833 II ZPO zu beachten wäre oder?
    Also, wenns innerhalb von 9 Monaten wieder der gleiche ist, lebt die Pfändung wieder auf ..?
    Gut, die Frage ist natürlich, wie oft ist es dann der gleiche Drittschuldner?

    "Jemand hat mir mal gesagt, die Zeit würde uns wie ein Raubtier ein Leben lang verfolgen. Ich möchte viel lieber glauben, dass die Zeit unser Gefährte ist, der uns auf unserer Reise begleitet und uns daran erinnert jeden Moment zu genießen, denn er wird nicht wiederkommen."

    Hier geht Ihre Spende nicht unter. Rette mit, wer kann.

    -Die Seenotretter, DGzRS-

  • Drittschuldner ist wohl der Hafeneinzelbetrieb (vgl. BAG, 5 AZR 136/60, DB 1961, 779).

    Wenn es um die Pfändung von Arbeitseinkommen geht, dann stimme ich zu. Dies würde bedeuten, dass man wohl täglich/wöchentlich einen neuen Drittschuldner hat, von dem der Gläubiger wiederum keine Kenntnis hat.

    Da aber die Gesamthafenbetriebsgesellschaft wie ein Personalvermittler tätig ist und auch die Auszahlungen an die Hafenarbeiter vornimmt, müsste doch eigentlich mein 2ter Pfänder getroffen haben:gruebel:

    Zum zweiten Punkt:
    Die Auszahlungen nimmt die Gesamthafenbetriebsgesellschaft quasi als Zahlungsdienstleister im Auftrag des Hafeneinzelbetriebes vor (§ 267 BGB). Ein pfändbarer Anspruch des Hafenarbeiters dürfte daher nur gegenüber dem Hafeneinzelbetrieb bestehen, nicht gegenüber der Gesamthafenbetriebsgesellschaft.

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

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