Hallo !
Mir liegt ein Vergütungsantrag eines Berufsbetreuers für das 2. Quartal des ersten Betreuungsjahres vor. Der Betreute ist mittellos.
Der Betreuer rechnet ganz normal die monatlichen Fallpauschalen ab.
Zusätzlich zu der Vergütung beantragt er noch 12,00 EUR für die Akteneinsicht in einem Strafverfahren gegen den Betreuten.
Der Betreuer ist auch Rechtsanwalt.
Kann ich ihm nun zusammen mit der Betreuervergütung die 12,00 EUR aus der Staatskasse bezahlen ?
Bin der Meinung, dass er die 12,00 EUR von dem Betreuten geltend machen muss.