Ihr Lieben, ich bin etwas ratlos. Ich habe einen Antrag auf Abnahme einer freiwilligen eidesstattlichen Versicherung vorgelegt bekommen § 410, 413 FamFG. Im Kommentar steht, dass zuständig ist: "das Gericht". Meine Fragen:
a) welche Abteilung?
b) unter welchem Aktenzeichen wird sowas registriert?
c) wonach richten sich die Kosten des Verfahrens?
Ich habe hier im Forum gelesen, dass es mal dieFamilienabteilung, mal die Betreuung, mal die Rechtsantragstelle macht. Ist das immer noch so unterschiedlich oder gibt es da etwas Neues? In unserem GVG gibtes da noch keine Regelung (kam offensichtlich noch nie vor). "Leg es der Verwaltung vor" ist leider keine Option, denn das bin ich
Danke für eure Hilfe!