Adoption - Volljährig

  • Guten Morgen,

    Ich habe mal Fragen zum Erbrecht bei Volljährigen Adoption (Adoptionsbeschluss aus 2018):

    Bei Volljährigen Adoption erlöschen ja dieVerwandtschaftsverhältnisse zur leiblichen Familie nicht, sondern es wird zusätzlich ein Verwandtschaftsverhältnis zu den Adoptiveltern begründet.

    Fall 1:
    Das heißt, verstirbt das adoptierte Kind ledig und kinderlos erben die Adoptiveltern und die leiblichen Eltern je ½ desNachlasses, also konkret habe ich 4 Elternteile zu je ¼ auf dem Erbschein stehen.

    Fall 2:
    Verstirbt das adoptierte Kind ledig und kinderlos und hat das Kind keinen rechtlichen leiblichen Vater erben die Adoptiveltern ½ und die leibliche Mutter 1/2., also konkret Adoptivmutter ¼, Adoptivvater ¼ und leibliche Mutter ½. Richtig?

    Fall 3:
    Verstirbt das adoptierte Kind ledig und kinderlos und hat das Kind keinen rechtlichen leiblichen Vater und die leibliche Mutter schlägt die Erbschaft aus, treten an ihre Stelle ja die weiteren Verwandten - wie üblich - ABER: Bis zu welcher Erbordnung?
    Adoptiveltern gelten ja als Verwandte 2. Erbordnung, also für den Fall nach der Erbausschlagung der leiblichen Mutter schlagen alle weiteren Verwandten der leiblichen Mutter in der 2. Erbordnung aus, erben dann die Adoptiveltern allein oder erben diese neben den Verwandten der 3.Erbordnung?
    Pragmatisch gesehen beschleicht mich das Gefühl, dass die Adoptiveltern Alleinerbe werden.


    Zusatzfrage: Kann ein Erbe, der Leistungen vom Jobcenter bezieht, seinen werthaltigen Erbteil an einen Anderen übertragen, also einen notariellen Erbteilübertragungsvertrag schließen? Oder anders gefragt, kann das jobcenter ihn deswegen sanktionieren? Ich frage nicht für mich und auch nicht für einen Freund, ich frage, weil mir diese Frage in der Erbscheinsverhandlung gestellt wurde und ich sie nicht beantworten konnte. Dennoch interessiert es mich aber so vom Grundsatz her (vielleicht fürs nächste Mal).

    Beste Grüße
    Dö.

  • Adoptiveltern gelten ja als Verwandte 2. Erbordnung, also für den Fall nach der Erbausschlagung der leiblichen Mutter schlagen alle weiteren Verwandten der leiblichen Mutter in der 2. Erbordnung aus, erben dann die Adoptiveltern allein oder erben diese neben den Verwandten der 3.Erbordnung?


    Der Wortlaut von § 1930 BGB ist da sehr eindeutig.

  • Ist die Adoption nach § 1772 BGB erfolgt? Dann sind die Ergebnisse ggfls. andere.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

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