Diplomarbeit Thema

  • Hallo zusammen :)

    Ich werde dieses Jahr meine Diplomarbeit im Rechtsgebiet der Zwangsversteigerung schreiben und wollte mich mal erkundigen,
    ob einige von Euch eventuell Tipps bezüglich einigen Themen hätten, da ich aktuell noch etwas planlos bin.

    Danke schon mal im Voraus! :)

  • Wie wäre es mit: "Der Öffentlichkeitsgrundsatz im Zwangsversteigerungstermin"? Gerade in Coronazeiten haben wir das Problem, dass nicht genug Platz ist, um alle Interessierten in den Saal zu lassen. Die GVG-Vorgaben und die diesbezügliche Rechtsprechung helfen nicht recht weiter, weil dort die Öffentlichkeit auch gewährt ist, wenn zB nur einem Teil der Journalisten Zutritt zu einer spannenden Strafverhandlung gewährt werden kann. In der Versteigerung geht es aber um den Bieterwettbewerb, bei dem es viel bedenklicher ist, einzelne von der Teilnahme auszuschließen.

    Oder spricht Dich vielleicht: "Der Zuschlagsbeschluss als Vollstreckungstitel" mehr an? Mich interessiert daran besonders, dass es Ideen gibt, ein elektronisches Titelverzeichnis zu installieren und in diesem Zusammenhang auch die Vollstreckungsklausel abzuschaffen. Jetzt frag ich mich nur, wie aus dem Titel "Dem X wird für das Grundstück A der Zuschlag zu ... EUR erteilt, am Grundstück bleiben keine Rechte bestehen" eine Vollstreckung des Erstehers gegen den bisherigen Eigentümer und seine Familie erfolgen soll. Oder die Vollstreckung des Grundschuldgläubigers nach Forderungsübertragung.

    Dauerbrenner ist weiterhin "Photovoltaikanlagen in der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung". Die rechtliche Zuordnung als Zubehör/Bestandteil/Scheinzubehör ist ebenso spannend wie die Bezugsberechtigung für eventuelle Einnahmen aus der Einspeisung von erzeugtem Strom.

    Spannend finde ich auch die "Vertretungs-Exoten in der Zwangsversteigerung", vom Zustellungsvertreter (und dessen fraglicher Verfassungsgemäßheit) nach § 6 ZVG über den besonderen Vertreter für ein herrenloses Grundstück oder den besonderen Vertreter nach § 779 ZPO nach dem Tod des Schuldners bis hin zum Sequester nach § 25 ZVG und die gerichtliche Verwaltung nach § 94 ZVG. Hier sind von Bestellung bis Ende des Amts viele Fragen offen, nicht zuletzt die nach der Grundlage von Vergütungsansprüchen.

  • Wow! Dankeschön, das hat auf jeden Fall schon mal sehr weitergeholfen! :)
    Ich hatte jetzt noch sowas, wie z.B. Amtshaftung des Rechtspflegers oder Belehrungspflichten des Rechtspflegers auf dem Schirm.
    Ich kann aber nicht einschätzen, inwieweit sich eins der Themen eignet.

  • Klingt interessant, weil Du Dich dann mit den unterschiedlichen Interessen der Beteiligten und Interessenten befassen musst. Wobei ich auch nicht absehen kann, ob das für 40 Seiten reicht.

  • Wow! Dankeschön, das hat auf jeden Fall schon mal sehr weitergeholfen! :)
    Ich hatte jetzt noch sowas, wie z.B. Amtshaftung des Rechtspflegers oder Belehrungspflichten des Rechtspflegers auf dem Schirm.
    Ich kann aber nicht einschätzen, inwieweit sich eins der Themen eignet.


    Ich bin 30 Jahre dabei und glaube das es schwierig wird dazu Stoff zu finden.

  • Okay, wenn es dazu wenig Materialien gibt, sollte ich davon wohl tatsächlich meine Finger lassen. Das ist sowieso meine größte Sorge.
    Mir sind jetzt noch Ideen gekommen, wie z.B. Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum oder eine Gegenüberstellung von Zwangsversteigerungen in der DDR zur BRD.

  • Gegenüberstellung von Zwangsversteigerungen in der DDR zur BRD.

    Wow! Zwangsversteigerungen in der DDR - hast Du dazu Material? Ich habe eine einzige Akte betreffend so einen "gerichtlichen Verkauf nach § 25 Grundstücks-Vollstreckungsverordnung" nach DDR-Recht durch Zufall mal in die Hände bekommen. Eine Rechtsvergleichung dazu habe ich noch nie gesehen. Nicht einmal die Grundstücks-Vollstreckungsverordnung selbst lässt sich googeln. Und willst Du dann das Recht der DDR nur zu einem bestimmten Stichtag oder für die gesamte Zeit ab Ende des 2. Weltkriegs bis zur Wiedervereinigung gesondert zur Rechtsvergleichung heranziehen? Immerhin gab es da immer wieder Änderungen ... Das scheint mir eher Stoff für eine Doktorarbeit als für eine Diplomarbeit zu sein.

  • Nicht, daß ich es uninteressant finde, aber ist denn so ein rechtshistorisches Thema wegen der fehlenden Aktualität überhaupt zulässig? Hinsichtlich des Materials hätte ich auch Bedenken, zumal sich die Grundstücksvollstreckungsordnung, auch wenn sie weit schlanker als das ZVG daherkommt, erkennbar daran orientiert. Aus heutiger Sicht auffällig sind die weitgehenden Änderungen der Begrifflichkeiten: Pfändung statt Beschlagnahme, Verkaufsverhandlung statt Versteigerungstermin usw. Kurios auch der höchstzulässige Kaufpreis und die vorab einzuholende Bietgenehmigung. Bedenkenswert allerdings die Abwicklung bei Nichtzahlung durch Gegenstandsloserklärung des Verkaufsbeschlusses.

    Rechtshistorie mit aktuellen Bezug und sicher auch greifbarem Material wäre vielleicht die Entwicklung des Vollstreckungsschutzes (auch aus Gläubigersicht), sozusagen "Vom Vollstreckungsnotrecht zu den Klein-a-Paragraphen."

  • .....
    Mag interessant sein, aber ehrlich gefragt "Wen interessieren diese Unterschiede" der Vergangenheit die nunmehr schon fast 33 Jahre zurückliegen?

    Interessant ist zB. Ein Thema wie " Der ZV-Termin und das Zusammentreffen mit Versteigerungsverhinderern".

    Das bleibt immer wieder neu aktuell und es gibt genügend Stoff, um sich hierüber aus unterschiedlicher Sicht auszulassen..

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    1. Korinther 16,14

  • Das Thema mit den Versteigerungsverhinderern klingt auch sehr interessant!
    Gibt es aber dazu denn genug Materialien? Auf den ersten Blick hatte ich nicht allzu viel [FONT=verdana, geneva, lucida, lucida grande, arial, helvetica, sans-serif]gefunden...[/FONT]

  • Nach meiner Erfahrung hängt die Frage eines passenden Diplomarbeitsthemas auch von den eigenen Fähigkeiten und den (Noten-)Ambitionen ab.

    Zugespitzt gesagt:

    Wenn man ein Thema mit ausgetretenen Pfaden und viel Literatur und Rechtsprechung wählt, kann man relativ einfach ein solides Befriedigend erreichen.

    Ein neues oder spezielles Thema, das viel eigene Gedanken und Positionierungen erfordert, bringt einem vielleicht eher eine gute bis sehr gute Note, dafür ist die Fallhöhe höher.

  • Wenn man ein Thema mit ausgetretenen Pfaden und viel Literatur und Rechtsprechung wählt

    Das ist auf jeden Fall etwas, was mich bei der Bearbeitung beruhigen würde und was ich auch thematisch anstrebe.
    Ich hatte mich jetzt erstmal grob auf das Thema Gebote in der Zwangsversteigerung festgelegt, hab da aber auch noch keine Richtung eingelenkt...

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