Guten Morgen!
Leider ist mir meine erfahrene Kollegin aufgrund Pensionierung "abhanden gekommen"... (im Übrigen hat sie zu meiner Frage aber die gleiche Meinung gehabt wie ich)
Über die SuFu habe ich leider nichts Passendes gefunden:
Ich habe eine Teilungsversteigerung vorliegen und bin im Moment mit der Wertfestsetzung befasst. Eingetragen in Abteilung III ist eine 1936 eingetragene Hypothek (1.380 RM) für eine Privatperson. Diese ist selbstverständlich bereits verstorben; Erben sind nicht bekannt. Ich habe nun dem Antragstellervertreter mitgeteilt, dass er einen Abwesenheitspfleger bestellen lassen soll, da der Gläubiger des Rechts am Verfahren beteiligt ist und Zustellungen vorzunehmen sind.
Daraufhin hat mir der Antragstellervertreter mitgeteilt, der Hypothekengläubiger sei nicht zu beteiligen und bittet um den Erlass eines rechtsmittelfähigen Bescheides, falls ich dennoch auf meiner Meinung beharren sollte. Wie sollte ein solcher Bescheid aussehen??? Bzw. gibt es tatsächlich eine Möglichkeit, auf die Beteiligung des Gläubigers zu verzichten?
Ich danke euch schon jetzt für eure Hilfe!