Verschmelzung ohne Vereinigung und ohne Antrag

  • Zu einer Grundakte liegt mir ein Bestandsnachweis des Katasteramts vor, aus welchem ersichtlich ist, dass dort eine Verschmelzung von zwei Grundstücken ohne vorherige Vereinigung stattgefunden hat.
    Im Grundbuch habe ich noch die ursprünglich unter eigener laufender Nummer eingetragenen Grundstücke gebucht. Auf Nachfrage beim Katasteramt hieß es, dass vor einigen Jahren wohl die seinerzeit erfolgte Zerlegung "einfach rückgängig gemacht worden ist".
    Ein entsprechender Vereinigungsantrag liegt nicht vor.

    Wie bekommt man diese Situation nun wieder korrigiert? Der Verschmelzung hätte ja eine Vereinigung vorgehen müssen und diese erfolgt nun auf materiellrechtlichen Antrag des Eigentümers (der im übrigen mittlerweile verstorben ist), welcher nicht existiert. Muss das Katasteramt hier das Ganze rückgängig machen?

  • Muss das Katasteramt hier das Ganze rückgängig machen?

    So würde ich das sehen.
    Das Kataster spiegelt hier nicht die materielle Rechtslage wider, da die Verschmelzung zweier Grundstücke nicht möglich ist.
    Das Liegenschaftskataster ist daher zu berichtigen.

    Da die ursprünglichen Flurstücksbezeichnungen wahrscheinlich nicht erneut vergeben werden können, werden wohl (nach erneuter Zerlegung) zwei neue Flurstücke entstehen, welche durch die SE im Wege der Katasterberichtigung einzutragen wären.

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