PKH mit Raten für Unterhaltsvollstreckung

  • Hallo zusammen,

    ich habe Schwierigkeiten mit Fällen, wo Unterhalt für ein Kind vollstreckt werden soll und die Bewilligung von PKH mit beantragt wird.
    Bspw. habe ich einen Fall, wo ganz normal vom Jugendamt als Beistand der PfÜb- und PKH-Antrag hier einging und ein PKH-Formular der Kindesmutter mit eingereicht wurde. Ich käme hier auf eine Rate von 92,00 €.

    Wie handhabt ihr das mit dem § 115 Abs. 4 ZPO? Woher weiß ich oder wie berechne ich die wahrscheinlich anfallenden Kosten der ZV? Ich bezweifle, dass die Kosten mehr als 4x92 €= 368,00 € betragen werden, aber ganz sicher kann ich mir doch nie sein.

    Außerdem frage ich mich, wie das dann mit der Bewilligung abläuft. Wenn ich mit Raten PKH bewillige, werden die Raten ganz normal von der Kindesmutter eingezogen? Ich muss mir die Akte dann ja zeitnah wieder vorlegen lassen, da es sonst ja schnell zu einer Überzahlung kommt.

    PKH ohne Raten ist da schon "angenehmer" zu handhaben. Ich könnte natürlich auch ablehnen mit dem Hinweis auf § 115 Abs. 4 ZPO.
    Im Grunde interessiert mich, ob ihr häufiger in der ZV Fälle von PKH-Bewilligungen mit Ratenzahlung habt.

  • Ich habe eigentlich nie Ratenzahlung, weil die vier Monatsraten meistens nicht überschritten werden. Ich rechne 22 EUR Gerichtskosten und nochmal etwa 40 EUR GVZ-Kosten pro Drittschuldner. Ich habe aber auch noch nie ein Rechtsmittel deswegen erhalten.

  • Falls später übrigens doch mehr Kosten entstehen als erwartet, kann der VKH-Antrag auch erneut gestellt werden. Sinnvoll wäre es dann, bei der Bewilligung auf den Zeitpunkt des Erstantrags zurück zu bewilligen.

    So als Besonderheit in Vollstreckung:
    Wäre die Ratenzahlung eigentlich direkt wegen § 120 Abs. 3 Nr. 2 ZPO vorläufig einzustellen? :D

  • wenn man die Auffassung vertritt, dass hinsichtlich § 115 Abs. 4 ZPO jedes Vollstreckungsverfahren kostenrechtlich isoliert zu betrachten ist, was m.E. konsequent wäre, würde man ohne anwaltliche Vertretung in der Forderungsvollstreckung eh immer zu dem Ergebnis kommen, dass PKH abzulehnen ist, da die Verfahrenskosten vier Raten nicht übersteigen.

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