nicht mitübertragener Hofvermerk

  • Ein Hof mit eingetragenem Hofvermerk wurde im Jahre 2000 aufgrund eines Flurbereinigungsverfahren auf ein anderes Grundbuchblatt übertragen, welches kein Hof war. Der Hofvermerk wurde einfach weggelassen, ohne dass in dem Ersuchen der Flurbereinigungsbehörde davon irgendetwas gesagt wurde. Er wurde schlicht nicht erwähnt und der seinerzeit zuständige Rechtspfleger hat ohne Hofvermerk eingetragen.

    Jetzt melde sich der Eigentümer und ist darüber doch sehr verwundert. Hatte das schonmal jemand? Es ist ja keine Zuschreibung zum Hof gewesen, sondern der Hof wurde zugeschrieben zu anderen Grunstücken. Hätte der Hofvermerk mit übernommen werden müssen oder hätte ggf. auch das Landwirtschaftsgericht beteiligt hätte werden müssen?

  • Ich hätte das Lw-Gericht beteiligt!
    Das würde ich jetzt nachholen.
    Das Lw-Gericht prüft die Höfeeigenschaft und schickt ein Ersuchen.

    § 2 HöfeVfo - Eintragungsgrundsatz
    (1) Eine Besitzung, die nach den höferechtlichen Vorschriften Hof ist oder auf Grund einer Erklärung des Eigentümers Hof werden kann, wird auf Ersuchen des Landwirtschaftsgerichts im Grundbuch als Hof eingetragen.

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