Hallo
Vor der Zwangsversteigerung wurde dem GBA die Löschungsbewilligung vorgelegt
Die Zustimmung der Eigentümer war fehlerhaft, so dass eine Löschung vor dem Termin nicht möglich war
Das ZVG Gericht hat daher das Recht ins Geringste Gebot aufgenommen
Nach dem Termin hat der Ersteher das Recht abgelöst
Das will er nun löschen lassen
Da er durch Zuschlag originär Eigentümer ist, gehe ich davon aus, dass er die Zustimmung erklären muss, nicht der Schuldner
braucht er auch eine neue Löschungsbewilligung?