Guten Morgen,
bei uns kam gestern während einer - aus triftigen Gründen mit dem eigenen PKW durchgeführten – Dienstreise die Frage auf, wie ab 01.06. wohl mit deren Abrechnung umgegangen wird.
In der Regel dürfte ja immer auch ein Vergleich zwischen Kosten ÖPVN und Kosten PKW stattfinden. Wenn ab 01.06.nunmehr jede Zugfahrt (Fernverkehr ausgenommen) 9 EUR kostet – könnte die Reisekostenstelledann evtl. auf die Idee kommen, grundsätzlich jede dienstliche PKW-Fahrt auf 9 EUR zu deckeln? Kennt sich da jemand besser aus oder ist evtl. sogar Titelverwalter und kann Auskunft geben?