Dienstreisen PKW vs. 9-Euro-Ticket

  • Guten Morgen,

    bei uns kam gestern während einer - aus triftigen Gründen mit dem eigenen PKW durchgeführten – Dienstreise die Frage auf, wie ab 01.06. wohl mit deren Abrechnung umgegangen wird.

    In der Regel dürfte ja immer auch ein Vergleich zwischen Kosten ÖPVN und Kosten PKW stattfinden. Wenn ab 01.06.nunmehr jede Zugfahrt (Fernverkehr ausgenommen) 9 EUR kostet – könnte die Reisekostenstelledann evtl. auf die Idee kommen, grundsätzlich jede dienstliche PKW-Fahrt auf 9 EUR zu deckeln? Kennt sich da jemand besser aus oder ist evtl. sogar Titelverwalter und kann Auskunft geben?

    Auch wenn ein Beamter schnell und unbürokratisch handelt, kann eine amtliche Tätigkeit vorliegen.
    (LG Bielefeld, Urteil vom 28. Januar 2003 – 2 O 634/02 –, juris)

    Ein Narr ist viel bemüht; des Weisen ganzes Tun,
    Das zehnmal edeler, ist Lieben, Schauen, Ruhn.
    Angelus Silesius (1624 - 1677)

  • In Hessen gibt es ja das Landesticket. Bisher habe ich von keinen Problemen gehört, dass es mit dem PKW nicht erstattet würde.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • kommt wahrscheinlich drauf an, wie weit die Dienstreise geht und wie lange man mit dem Nahverkehr unterwegs wäre ...

    Die Frage bezog sich auf die PKW-Benutzung aus triftigen Gründen. Da beim triftigen Grund in der Regel auch eine Rolle spielt, dass ÖPNV nicht nutzbar ist, verbieten sich meiner Meinung nach schon dadurch Vergleiche mit dem Neun-Euro-Ticket.

    aber ansonsten wäre es ja nur logisch, wenn auf EUR 9 gedeckelt wird

    Nein, man müsste dann nach der Ausschöpfung von 9 EUR / Monat theoretisch sogar auf 0 EUR deckeln.

  • Ich komme zum gleichen Ergebnis wie BREamter.
    Nein, sogar noch härter: Die 9 EUR bekommt man nur, wenn man sich das 9-EUR-Ticket tatsächlich nur für die Dienstreise(n) hätte kaufen müssen. Wer es sich sowieso zugelegt hat, könnte also eine Zeitkarte für den betr. Monat nutzen, hätte somit im Zusammenhang mit der Dienstreise keine gesonderten Aufwendungen für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln und kann insoweit also auch nichts abrechnen.

  • Wenn ab 01.06.nunmehr jede Zugfahrt (Fernverkehr ausgenommen) 9 EUR kostet

    Soweit ich weiß, ist das ein Monatsticket.
    Wie Queen und Araya habe ich das Hessenticket, das gilt ab nächsten Mittwoch bis einschließlich August bundesweit im gleichen Geltungsbereich wie das 9 EUR-Ticket.

    Insgesamt wie BREamter: Triftige Gründe schließen m.E. Vergleichsberechnungen aus.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Ok, danke erstmal und sorry für evtl.ungenaue Bezeichnungen. Aus den bisherigen Ausführungen schließe ich Folgendes:

    1. Dienstreise PKW MIT triftigen Gründen:Erstattung ganz normal und ungedeckelt
    2. Dienstreise PKW OHNE triftige Gründe: Gar keineErstattung, weil man das 9-Euro-Ticket ohnehin nutzt. Also keine (in Sachsen)0,17 EUR pro km, die man sonst üblicherweise für dienstlich nicht notwendigePKW-Fahrten erhält.


    Lieg ich damit halbwegs richtig?

    Auch wenn ein Beamter schnell und unbürokratisch handelt, kann eine amtliche Tätigkeit vorliegen.
    (LG Bielefeld, Urteil vom 28. Januar 2003 – 2 O 634/02 –, juris)

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    Das zehnmal edeler, ist Lieben, Schauen, Ruhn.
    Angelus Silesius (1624 - 1677)

  • Ok, danke erstmal und sorry für evtl.ungenaue Bezeichnungen. Aus den bisherigen Ausführungen schließe ich Folgendes:

    1. Dienstreise PKW MIT triftigen Gründen:Erstattung ganz normal und ungedeckelt
    2. Dienstreise PKW OHNE triftige Gründe: Gar keineErstattung, weil man das 9-Euro-Ticket ohnehin nutzt. Also keine (in Sachsen)0,17 EUR pro km, die man sonst üblicherweise für dienstlich nicht notwendigePKW-Fahrten erhält.


    Lieg ich damit halbwegs richtig?

    Wenn man das 9-Euro-Ticket ohnehin nutzt, dann dürfte zutreffen, was Du da schreibst. Wer das 9-Euro-Ticket noch nicht erworben hat, weil er zB immer mit dem Rad zur Arbeit kommt oder stets Auto fährt, dem stehen die 9 EUR einmal im Kalendermonat für seine PKW-Dienstreise zu.

  • Bezüglich des 9 Euro Ticket würde ich noch eine Stellungnahme des BMF abwarten.

    Was ist, wenn das 9-Euro-Ticket anlässlich einer Dienstreise erworden wurde? Ist es erstattungsfähig, obwohl es auch privat genutzt werden kann?

    Oder findet eine Amortisation statt, wie bei der Bahncard?

    Ist es wie eine private Zeitkarte zu behandeln? Mit der Folge, dass nichts erstattet wird.

    Besteht eine Verpflichtung das 9-Euro-Ticket zu nutzen? Insbesondere auf Strecken auf denen Fern- und Nahverkehr parallel verkehren?

    Da ist mir noch zu Vieles unklar.

    pareo, non servio (Diener bin ich, nicht Sklave)

  • Wieso sollte eine STellungnahme des BMF kommen? Was hat das BMF damit zu tun, wie ein Land Reisekosten abrechnet.
    Und natürlich ist das 9 EUR Ticket eine private Zeitkarte. Was sonst?

  • [quote='Hallunke','RE: Dienstreisen PKW vs. 9-Euro-Ticket']


    Und natürlich ist das 9 EUR Ticket eine private Zeitkarte. Was sonst?

    Auch, wenn diese ausschließlich anlässlich der Dienstreise erworben wurde und sonst nicht genutzt wird?

    Wenn das so wäre: worauf willst Du dann eine Verpflichtung stützten, ein 9-Euro-Ticket zu erwerben?

    pareo, non servio (Diener bin ich, nicht Sklave)

  • Sofern das jeweilige Reisekostenrecht keine Deckelung der Wegstreckenentschädigung auf die Kosten des Tickets für den ÖPNV vorsieht, dürfte man auch beim Nichtvorliegen trifftiger Gründe die entsprechende Km-Pauschale erhalten.

  • Ich habe für nächste Woche eine Einladung für eine Fortbildungsveranstaltung. Da steht nur der übliche Kram ; also PKW mit triftigen Gründen und es ist auf den Großkundenrabatt der Deutschen Bahn verwiesen. Da gehe ich mal davon aus das die mir sogar ganz normal das Nahverkehrsticket mit Rabatt bei Vorlage der Fahrkarte erstatten würden. Ein Verweis auf das 9 Euro Ticket findet sich dort nicht.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Tja so schnell ist das Land mit neuen Textbausteinen nicht.

    Und ein neuer Vordruck ist auch nicht notwendig, du bekommst ja wie im Schreiben erwähnt die erforderlichen Bahnkosten , das sind die 9€ (wenn dein Ziel mit den entsprechenden Mitteln und zeitgerecht zu erreichen ist, Großkundenrabatt darauf gibt es glaub ich noch nicht) voll erstattet.


    Wenn du teurer fährst, kann es für dich teurer werden... Insbesondere wenn du das Auto nimmst, zahlst du evtl. groß drauf, denn mit 9€ kommst du nicht weit...

  • Tja so schnell ist das Land mit neuen Textbausteinen nicht.

    Und ein neuer Vordruck ist auch nicht notwendig, du bekommst ja wie im Schreiben erwähnt die erforderlichen Bahnkosten , das sind die 9€ (wenn dein Ziel mit den entsprechenden Mitteln und zeitgerecht zu erreichen ist, Großkundenrabatt darauf gibt es glaub ich noch nicht) voll erstattet.


    Wenn du teurer fährst, kann es für dich teurer werden... Insbesondere wenn du das Auto nimmst, zahlst du evtl. groß drauf, denn mit 9€ kommst du nicht weit...

    na ich werde berichten. Denn ich glaube nicht das die mich auf das 9 Euro Ticket verweisen werden ;):D Da hätten sie es auf die Einladung drauf schreiben müssen. Denn als die Einladung verschickt wurde war klar das es das 9 Euro Ticket gibt.
    Normalerweise rechne ich bei diesen Fortbildungsfahrten (27 km von meinem Wohnort entfernt, 5,40 Euro einfache Fahrt ) immer PKW ohne triftigen Grund ab und habe das bisher auch immer gekriegt, weil das billiger ist als eine Bahnkarte. zur Bahn muss man ja auch irgendwie kommen

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Tja so schnell ist das Land mit neuen Textbausteinen nicht.

    Und ein neuer Vordruck ist auch nicht notwendig, du bekommst ja wie im Schreiben erwähnt die erforderlichen Bahnkosten , das sind die 9€ (wenn dein Ziel mit den entsprechenden Mitteln und zeitgerecht zu erreichen ist, Großkundenrabatt darauf gibt es glaub ich noch nicht) voll erstattet.


    Wenn du teurer fährst, kann es für dich teurer werden... Insbesondere wenn du das Auto nimmst, zahlst du evtl. groß drauf, denn mit 9€ kommst du nicht weit...

    na ich werde berichten. Denn ich glaube nicht das die mich auf das 9 Euro Ticket verweisen werden ;):D Da hätten sie es auf die Einladung drauf schreiben müssen. Denn als die Einladung verschickt wurde war klar das es das 9 Euro Ticket gibt.
    Normalerweise rechne ich bei diesen Fortbildungsfahrten (27 km von meinem Wohnort entfernt, 5,40 Euro einfache Fahrt ) immer PKW ohne triftigen Grund ab und habe das bisher auch immer gekriegt, weil das billiger ist als eine Bahnkarte. zur Bahn muss man ja auch irgendwie kommen

    na da kannst du ja ausreichen, wie weit es zum Bahnhof ist - zu Fuß oder nur per PKW möglich?
    und dann ist zu vergleichen Anreisekosten zum Bahnhof + 9 EUR einerseits vs. 5,40 x 2

  • Hier in Niedersachsen braucht es übrigens kein neues Formular- bei uns steht bei der Einladung immer bei:

    "Kosten für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden für die An- und Rückreise
    bis zur Höhe der Kosten der Fahrkarte der niedrigsten Klasse des regelmäßig verkehrenden
    Beförderungsmittels erstattet (in der Regel 2. Klasse der Deutschen Bahn
    AG). Dabei sind Fahrpreisvergünstigungen auszuschöpfen... "


    Da ein 9€ Ticket die Kosten der Fahrkarte der niedrigsten Klasse für Hin - und Rückfahrt darstellt, wird man uns das hier denke ich auch entgegenhalten dürfen - auch ohne einen ausdrücklichen Verweis auf ein 9€ Ticket, denn das es das gibt wird wohl als allgemein bekannt vorauszusetzen sein...

    Sofern der Bearbeiter für Reisekosten das auf dem Schirm hat ;) und nicht so an seine Preisvergleiche gewöhnt ist, das er das eh durchwinkt...

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