Kaskaden-/Pyramidengründung

  • Hallo Allseits!
    Ich sitze gerade an zwei GmbH-Gründungen. Das bei der Muttergesellschaft einzuzahlende Stammkapital (welches nur zu 50 % eingezahlt werden soll) soll für die Gründung der Tochtergesellschaft (deren Stammkapital dann auch nur zu 50 % eingezahlt werden soll) verwendet werden. Der Mandant möchte gerne die Tochtergesellschaft mittels Musterprotokoll gründen.

    In der Gründungsurkunde der Muttergesellschaft habe ich folgende Formulierung aufgenommen: "Aufgrund meiner entsprechenden Investitionsentscheidung wird diese Gesellschaft am heutigen Tage einer Tochter-GmbH errichten. In Anbetracht der für die Errichtung der Gesellschaft und der Tochter-GmbH anfallenden Gründungskosten verpflichtet sich der Gesellschafter zusätzlich zu der in der Satzung festgelegten Einzahlung auf das Stammkapital einen hinreichend hohen Betrag in die freie Kapitalrücklage der Gesellschaft nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB einzuzahlen, so dass aus dem insgesamt eingezahlten Betrag sowohl die laut Satzung zu erbringenden Stammeinlagen als auch sämtliche Gründungskosten der Gesellschaft und der Tochter-GmbH beglichen werden können, ohne dass dadurch eine Unterbilanz bei einer der Gesellschaften entsteht."
    Die Gründungskosten der Tochtergesellschaft sind ja wegen der beabsichtigten Verwendung des Musterprotokolles auf 300,00 € gedeckelt. Seht Ihr hierin ein Problem?

    Die zweite Frage, die ich mir stelle: Sind die Gründungen in der gewünschten Form (also hälftige Einzahlungen) überhaupt durchführbar? :gruebel:

  • So wie du es schreibst, hätte ich keine Bedenken. Evtl. empfiehlt sich Nachfrage direkt beim zuständigen Gericht.
    Problemen geht ihr aus dem Weg, wenn ihr zuerst die Mutter einreicht und die Tochter erst nach Eintragung der Mutter. Wenn ihr Kostenhaft übernehmt und nichts zu beanstanden oder aufzuklären ist,
    ginge das bei uns innerhalb weniger Tage.

  • So wie du es schreibst, hätte ich keine Bedenken. Evtl. empfiehlt sich Nachfrage direkt beim zuständigen Gericht.
    Problemen geht ihr aus dem Weg, wenn ihr zuerst die Mutter einreicht und die Tochter erst nach Eintragung der Mutter. Wenn ihr Kostenhaft übernehmt und nichts zu beanstanden oder aufzuklären ist,
    ginge das bei uns innerhalb weniger Tage.


    Vielen Dank! :daumenrau

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