Die Mutter meines Betreuten ist verstorben. Der Vater und seine Schwester leben noch. Es scheint, als ob die gesetzliche Erbfolge greifen würde. Der Vater gab an, es sei kein Testament vorhanden. Nennenswertes Barvermögen sei nicht vorhanden, lediglich ein von ihm bewohntes Haus. Er konnte nicht sagen, ob es sich um ein Zwei- oder Einfamilienhaus handelt, auch kenne er den genauen Wert des Hauses nicht. Ich hatte unverzüglich das zuständige AG angeschrieben und den Sachverhalt mitgeteilt. Auch kennt er den Wert nicht. Ich habe gefragt, ob ich im Rahmen der Vermögenssorge das Erbe meines Betreuten geltend machen soll und ob ich mich hierfür eines RA bedienen darf.
Die zuständige Rechtspflegerin untersagte mir einen RA in dieser Sache zu mandatieren. Sie gab mir auf folgendes zu klären:
- Ich soll das Erbe geltend machen
- Dies sollte ich dem Vater mitteilen
- Ich soll beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen
- Die IBAN des oder der Konto soll ich in Erfahrung bringen
- Das Vermögen ermitteln
- Die Beerdigungskosten ermitteln
- Ist das Haus belastet?
Ich kann zwar den Vater nach alle dem fragen, aber nicht garantieren, dass die Antworten, wenn ich überhaupt welche erhalte, der Wahrheit entsprechen.
Der Vater meines Betreuten befindet sich nach seinen Angaben in psychologischer Behandlung und ist seit Monaten arbeitsunfähig geschrieben. Es scheint, als wäre er mit der Situation überfordert.
Darf die Rechtpflegerin mir untersagen, in dieser Sache einen RA zu mandatieren?