Antrag auf AO Eigenverwaltung in der 1. Gläubigerversammlung

  • Hallo Ihr Lieben,

    ich mal wieder. Ich habe demnächst nen größeren Berichtstermin, in dem es sein kann, dass neben der Verwalterabwahl auch ein Antrag auf AO der Eigenverwaltung gestellt werden könnte. Hat das schon mal jemand von euch gehabt.

    Daneben taucht noch das Problem auf, dass die Schuldnerfirma gerade keinen GF hat. Die benötigte Zustimmung der Schuldnerin ist doch dann nicht möglich, weil der alleinigen Gesellschafter doch nicht für die Firma handeln kann. Oder?.

    Bitte nicht wundern, ist alles bissl kompliziert.

    Danke

  • Hört sich nicht so prickelnd an.
    Ist denn überhaupt die Antragstellung zur Eigenverwaltung TOP ? (m.E. gehört dies nur in den EÖB, wenn mit Eröffnung die Anordnung abgelehnt wurde !).
    Desweiteren wäre bei einer nicht mehr handlungsfähigen Schuldnerin rücksichtlich der Zustimmungsverpflchtung der Schuldnerin unabhängig davon der Abstimmungsgegenstand unzulässig (aber ich vermute mal, dass da was ums Eck kommen könnte ....).

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Hört sich nicht so prickelnd an.
    Ist denn überhaupt die Antragstellung zur Eigenverwaltung TOP ? (m.E. gehört dies nur in den EÖB, wenn mit Eröffnung die Anordnung abgelehnt wurde !).
    Desweiteren wäre bei einer nicht mehr handlungsfähigen Schuldnerin rücksichtlich der Zustimmungsverpflchtung der Schuldnerin unabhängig davon der Abstimmungsgegenstand unzulässig (aber ich vermute mal, dass da was ums Eck kommen könnte ....).

    Was meinst du denn mit "ums Eck kommen könnte...".

    Eigenverwaltung ist bei uns immer in der EÖ als TOP enthalten. Frag mich nicht weshalb. Den Richtern ist das egal.

  • öh, gibt es da neuigkeiten zum fall ?

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Ging alles ganz ruhig über die Runden. Hatte mich auf alles vorbereitet; Verwalterabwahl, Antrag Eigenverwaltung und diverse Stimmrechtsentscheidungen und dann wurden keine Anträge gestellt und über das Stimmrecht waren sich auf einmal auch alle einig. Gott sei Dank.

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