Hallo,
gegen das Endurteil AG wurde Berufung eingelegt. Das LG hat mit Endurlteil das Urteil des AG aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das AG zurückverwiesen.
Danach erging ein neues Urteil beim AG. Dagegen wurde erneut Berufung eingelegt und das LG hat die Berufung zurückgewiesen.
Der Anwalt macht 2 Verfahrensgebühren für die beiden LG-Verfahren geltend (gab vor dem LG 2 AZ)
Bekommt er beide? Bzgl. Anrechnung habe ich nur hinsichtlich den AG Verfahrensgebühren was gefunden.
Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen?
Gruß
Sandra