doppelte Verfahrensgebühr

  • Hallo,

    gegen das Endurteil AG wurde Berufung eingelegt. Das LG hat mit Endurlteil das Urteil des AG aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das AG zurückverwiesen.

    Danach erging ein neues Urteil beim AG. Dagegen wurde erneut Berufung eingelegt und das LG hat die Berufung zurückgewiesen.

    Der Anwalt macht 2 Verfahrensgebühren für die beiden LG-Verfahren geltend (gab vor dem LG 2 AZ)

    Bekommt er beide? Bzgl. Anrechnung habe ich nur hinsichtlich den AG Verfahrensgebühren was gefunden.

    Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen?

    Gruß

    Sandra

  • Das Verfahren vor dem Amtsgericht ist nach § 21 Abs. 1 RVG als zwei Rechtszüge zu behandeln, wobei man aber nach Vorbemerkung 3 Abs. 6 VV RVG eine Anrechnung bei der Verfahrensgebühr vornehmen muss.

    Für die Verfahren vor dem Landgericht ergibt sich damit folgendes:
    1. Rechtsmittel gegen den ersten Rechtszug beim AG
    2. Rechtsmittel gegen den zweiten Rechtszug beim AG

    Diese sind jeweils eine gesonderte Angelegenheit mit jeweils eigener Verfahrensgebühr, da sie sich jeweils gegen einen anderen Rechtszug richten, § 17 Nr. 1 RVG. Daher ergeben sich auch die zwei Aktenzeichen beim LG. Eine Anrechnung erfolgt nicht.

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