Inhalt des Sondereigentums an Pflegezimmern im Altenheim

  • Hallo,
    mir liegt ein Antrag auf Eintragung von Teileigentum an Pflegeapartments (Zimmer) eines Altenheims vor. Eingetragen werden soll u.a. die Verwalterzustimmung, Regelungen zur Haftung von Sonderrechtsnachfolgern für Geldschulden - dies ist ja möglich und auch in der Textvorlage vorgesehen.
    Eingetragen werden sollen aber ausdrücklich auch Regelungen zum Erstpächter (AWO), dass diese das alleinige Recht hat, den gesamten Pachtgegenstand unter Ausschluss Dritter gemäß des Pachtvertrages zu nutzen und Übernahme des Pachtvertrages durch einen Käufer; Zusammenschluss mehrerer Pflegeapartments zu einer Sondereigentumseinheit ohne Zustimmung der Miteigentümer mit Wanddurchbruch etc.; Belegungsregelungen gemäß des bestehenden Pachtvertrages; Geltendmachung von Hausgeld durch den Verwalter (gerichtlich und außergerichtlich); weitere Ermächtigungen des Verwalters zur Erhaltung des Wohnungseigentums etc.
    Diese Regelungen sind m.E. nicht in das BV des jeweiligen Teileigentumsblattes einzutragen.
    Oder gibt es da nach der WEG-Änderung andere Meinungen?
    Ich hatte eine solche Eintragung an Pflegezimmern bisher nicht.

    Danke für alle Anregungen,
    hermine

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