Immobilienbewertung durch McMakler

  • Das Hausgrundstück des Betreuten soll verkauft werden. Der Betreuer hat zum Nachweis des Verkehrswerts ein (kostenfreies) Online-Bewertungsdossier der Firma McMakler vorgelegt.
    https://www.mcmakler.de/immobilienbewertung
    Der Betreuer lehnt die Anfertigung eines Verkehrswertgutachtens durch einen Sachverständigen ab, weil ihm dieses zu teuer ist und sich der Verkehrswert hinreichend genau aus dem Bewertungsdossier der Firma McMakler ergebe.
    Würdet Ihr hier von der Vorlage eines Sachverständigengutachtes absehen ?


  • Würdet Ihr hier von der Vorlage eines Sachverständigengutachtes absehen ?

    Wenn dir als Gericht das vorgelegte „Gutachten“ -eigentlich ist es ja kein Gutachten- nicht ausreicht, dann holst du als Gericht im Genehmigungsverfahren ein Gutachten ein. Die Kosten des Gutachtens bestimmen sich nach dem JVEG und werden von Dir als Gericht getragen.

    Du entscheidest, ob ein Gutachten erforderlich ist. Du bist Herr des Genehmigungsverfahrens.

    Gegen den Beschluss zur Einholung des Verkehrswertgutachtens dürfte als sog. „verfahrensleitende Zwischenentscheidung“ kein Rechtsmittel der Beschwerde/Erinnerung zulässig sein.

    Im übrigen ist durch den Beweisbeschluss niemand beschwert.

    Die Kosten des Gutachtens sind ggf. zusammen mit der nächsten Jahresgebühr als Auslagen des Gerichts einzuziehen. Gegen die Einziehung kann sich der Betroffene bzw. der Betreuer dann ggf. wehren.


  • Würdet Ihr hier von der Vorlage eines Sachverständigengutachtes absehen ?

    Angesichts dessen, dass es keinerlei Pflicht zur Vorlage eine Gutachtens gibt, gibt es auch nichts wovon man absehen könnte.

    Wenn du zur Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit ein Gutachten brauchst , dann erlasse einen Beweisbeschluss.

    Es obliegt deinem pflichtgemäßen Ermessen in welchem Umfang du eine Sachverhaltsermittlung für geboten hältst, §§26 - 31 FamFG. Wenn du eine förmliche Beweisaufnahme durch ein Gutachten für geboten hältst, dann ist dies nach §30 FamFG möglich. Ich denke nicht, dass es den Beteiligten im Rahmen ihrer Mitwirkungslast (§27 FamFG) zuzumuten ist selbst ein Gutachten zu beschaffen. Wenn das Gericht eine Beweisaufnahme für erforderlich dann hat es den Beweis schon selbst zu erheben.

    Es ist aber eine einzelfallbezogene Ermessensentscheidung erforderlich. Wenn man ausnahmslos ohne den Einzelfall überhaupt zu betrachten ein Gutachten fordert, liegt darin offensichtlich ein ermessenfehlerhafter Ermessensnichtgebrauch.
    Da gemäß §29 FamFG auch der Freibeweis zulässig ist, bist du nicht gehindert das vom Betreuer vorgelegt Dossier zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit zu verwenden. Die für ein Gutachten entstehenden Kosten sollten bei der Ermessensausübung bedacht werden.

    Den Ausführungen von Balzac stimme ich daher zu.

  • Bei unbebautem Grundbesitz sehe ich teilweise von Gutachten ab und frage den Bodenwert bei der Gemeinde ab.
    Wenn ein in der Willensbildung nicht eingeschränkter Betreuter bei der Anhörung ausdrücklich erklärt, dass er die Immobilie in jedem Fall zu diesem Preis verkaufen will, ohne dass ein Gutachten eingeholt wird, ist das für mich auch bei bebauten Grundstücken okay.

    In allen anderen Fälle möchte ich eigentlich ein Gutachten sehen, damit ich etwas verlässliches habe, auf das ich meine Entscheidung stützen kann.

    Dieses kostenlose Dossier zum selbst erstellen kann meiner Meinung nach kaum alleinige Grundlage für eine gerichtliche Genehmigungsentscheidung sein.


  • Wenn ein in der Willensbildung nicht eingeschränkter Betreuter bei der Anhörung ausdrücklich erklärt, dass er die Immobilie in jedem Fall zu diesem Preis verkaufen will, ohne dass ein Gutachten eingeholt wird, ist das für mich auch bei bebauten Grundstücken okay.

    Wieso schließt der Betroffene dann nicht selbst den Kaufvertrag vor dem Notar ab. Ab 01.01.2023 gilt dann sowieso „Unterstützung vor Vertretung“. Dann sollen/müssen handlungsfähige Betroffene selbst handeln, da Vertretung eigentlich nur noch bei handlungsunfähigen Betroffenen vorgesehen ist.

  • Ist eine berechtigte Frage, die ich nicht so zu 100% beantworten kann. Teilweise sind die Betreuten körperlich eingeschränkt und deren Verbringung zum Notar wäre mit Zusatzaufwand verbunden. In anderen Fällen vermute ich Bequemlichkeit oder unbegründete Vorbehalte des Vertragspartners (z.B. Angst vor unerkannter Geschäftsunfähigkeit).

    In geeigneten Fällen versuche ich darauf hinzuwirken, dass die Betreuten selbst handeln, aber ich kann sie nicht dazu zwingen.

  • Nachdem ich gesehen habe, welche Daten für diese "Bewertung" abgefragt wurden, frage ich mich, warum dafür schon wieder ein Baum sterben mußte. Als Grundlage für eine Entscheidung im Genehmigungsverfahren nicht mal ansatzweise nutzbar.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Nachdem ich gesehen habe, welche Daten für diese "Bewertung" abgefragt wurden, frage ich mich, warum dafür schon wieder ein Baum sterben mußte. Als Grundlage für eine Entscheidung im Genehmigungsverfahren nicht mal ansatzweise nutzbar.

    Letztendlich entscheidet der Markt. Was nützt mir ein Gutachten über 50.000€ und ich bekomme gerade mal 20.000€. Oder was soll ein Gutachten für 25.000€ und weg gehts für 100.000€. Diese ganze Begutachterer bedient doch nur das "Haftungsschwert" und den Gutachter.

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    “Das tolle am Internet ist, dass endlich jeder der ganzen Welt seine Meinung mitteilen kann. Das Furchtbare ist, dass es auch jeder tut.” Marc-Uwe Kling, Die Känguru Chroniken
    Wie oft kommt das vor? "Öfter als niemals, seltener als immer." Jack Reacher - Der Bluthund
    "Aufs Beste hoffen, fürs Schlimmste planen" Jack Reacher

  • Das Gutachten nützt mir und dem Betreuer. Das Grundstück einer Erbengemeinschaft, an der die Betroffenen beteiligt war, konnte über viele Jahre nicht verkauft werden. Geld war auch nicht da. Dann kommt plötzlich das Angebot eines Entwicklers/Bauträgers zum Kauf für 100.000 EUR und wird mir zur Genehmigung eingereicht. Ich beauftrage einen Gutachter, der 800.000 EUR als Wert ermittelt. Der Antrag war schnell wieder vom Tisch. Ein anderer Bauträger hat dann für 720.000 EUR gekauft. Das habe ich dann genehmigt, nachdem mir der Abschlag plausibel erklärt wurde.

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  • Das Gutachten nützt mir und dem Betreuer.

    Richtig. Wie oft bekommen wir auf eine Frage nach dem Verkehrswert die Anrufe der Leute? Und wenn man dann erläutert, dass der Verkehrswert der Wert ist, den man ansetzen würde, wenn das Haus verkauft werden soll, ein halb-verzweifeltes: "Woher soll ich denn wissen, was ich für das Haus nehmen würde?" Und die Leute werden doch nicht dadurch, dass sie sich nicht um ihre eigenen Angelegenheiten, sondern als ehrenamtliche Betreuer um die Angelegenheiten der Tante kümmern, plötzlich sachkundiger.
    Wer den Wert nicht kennt, muss sich entweder intensiv kümmern, um ihn zu ermitteln oder letztlich raten. Und gegen Raten hilft Gutachten.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Was nützt mir ein Gutachten über 50.000€ und ich bekomme gerade mal 20.000€. Oder was soll ein Gutachten für 25.000€ und weg gehts für 100.000€. Diese ganze Begutachterer bedient doch nur das "Haftungsschwert" und den Gutachter.

    Ist doch schön, wenn mehr als das Gutachten erzielt werden kann.

    Und für weniger als den Schätzwert geht's eben ohne entsprechende nachvollziehbare Begründung, weshalb das Grundstück -egal zu welchem Preis- weg muss nicht weg.

    Und ggf. gibt's dann immer noch das Rechtsmittel zum Landgericht.

    So ist das Leben. Und wir leben halt in einem "Rechtsstaat".

  • Ich würde umgekehrt sogar so weit gehen, dass es ermessensfehlerhaft wäre, wenn ein Rechtspfleger seine Beurteilung auf ein Gutachten von McMakler stützen würde. Das verwirrt doch eher als es nützt.

  • [quote='FED','RE: Immobilienbewertung durch McMakler Gutachten nützt mir und dem Betreuer.

    Es ist nicht meine Aufgabe hier eine Diskussion über „Werte“ zu eröffnen, aber es gibt nun mal am Markt eine irrationale Spekulationsblase, welcher durch „Verkäufergutachten“ nicht gerade entgegengewirkt wird. Aber es ist richtig, aus Haftungsgründen und das ist der einzige Grund dafür, eine Kaufpreisfindung schriftlich zu fixieren.

    In meinen Augen ist eine Versteigerung oder das Feilbieten zum Handeln auf einem Markt die realste
    Preisfindung, weil in diesem Moment Angebot und Nachfrage, am besten bedient werden. Richtig auch durch Spekulanten.

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    Wie oft kommt das vor? "Öfter als niemals, seltener als immer." Jack Reacher - Der Bluthund
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  • Ich darf auf das nach den Forenregeln bestehende Klarnamenverbot hinweisen. Die Vor- und Nachteile konkreter Anbieter sollten daher nicht Gegenstand der Diskussion sein.

  • Dem stimme ich voll zu.

    Bei uns laufen momentan die meisten Verkäufe ohne ein Sachverständigengutachten. Eine Marktwerteinschätzung durch den Makler, eine mehrwöchige Ausschreibung und eine Bieterliste reichen mir. Die Gebote sind sowieso völlig wahnsinnig (für den Betreuten im positiven Sinne :D), weil die Nachfrage nach Wohnraum einfach riesig ist und sich die Leute gegenseitig überbieten. Da sagt mir ein Gutachten auch nicht mehr.

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