Ergänzungsbetreuer auch Verfahrenspfleger?

  • Folgender Sachverhalt:

    In meiner Betreuungssache ist Herr xy als Ergänzungsbetreuer bestellt. AK: Miet und Nutzungsvereinbarung zwischen Betreuerin und Betroffenem

    In einer anderen Angelegenheit geht es jetzt um eine betreuungsgerichtliche Genehmigung (Hauskauf) und ich würde gerne aufgrund die gleiche Person, die Ergänzungsbetreuer ist, in dieser Angelegenheit als Verfahrenspfleger bestellen. Er geht die umfangreiche Akte (8 Bände) und die Familie (Betreuer und Betroffener sind Geschwister).

    Hättet ihr Bedenken?

  • Solange keine Vermischung der Rollen zu befürchten (also Überschneidung des Aufgabenbereichs als Ergänzungsbetreuers und Verfahrenpflegers) ist, spricht nichts dagegen. Wenn er sich sowieso schon mit dem Verfahren befasst hat, spricht das ja sogar eher dafür.

  • Der bereits bestellte Ergänzungsbetreuer darf am Genehmigungsverfahren nicht beteiligt sein, da er ansonsten im Genehmigungsverfahren nicht gleichzeitig Verfahrenspfleger sein kann. Deshalb sollte die Beteiligung des bereits bestellten Ergänzungspflegers im Genehmigungsverfahren aufgrund seines Aufgabenkreises vorab genau geprüft werden.

    Was spricht dagegen, im Genehmigungsverfahren einen anderen Verfahrenspfleger zu bestellen? Was hat der Umfang der (bisherigen) Akte mit dem Genehmigungsverfahren zum Verkauf einer Immobilie zu tun?

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