Hallo liebe Community,
in meinem Verfahren wurde der Antrag auf Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel gestellt, da die Partei verstorben ist.
Nachdem sich alles mit den Nachweisen und der Anhörung ewig hingezogen hat und ich nun kurz davor war, die Rechtsnachfolgeklausel zu erteilen, kam nun der Antrag nach § 780 ZPO rein.
Ich habe zwar die mir vorliegende Kommentierung durchgelesen, aber ich habe da tatsächlich ein Brett vor dem Kopf und weiß nun nicht, ob ich meine Klausel doch erteilen kann.
Daher die Frage, ob ich meine Klausel nun erteilen kann, da über den Antrag nach § 780 ZPO noch nicht entschieden ist?
Oder ob ich warten muss, bis über den Antrag entschieden wurde?
Falls ich die Klausel zum jetzigen Zeitpunkt erteilen kann, muss ich da etwas im Klauseltext erwähnen? Bzw. muss ich nach Abschluss des Verfahrens nachträglich noch etwas bei der Klausel ergänzen, wenn die Haftungsbeschränkung noch ausgesprochen wird?
Ich danke auf jeden Fall schonmal herzlich für die Rückmeldung und wünsche ein schönes verlängertes Wochenende!
Viele Grüße
Lanya