Hypothekenbestellung durch Testamentsvollstrecker

  • Im GB ist eingetragen als Eigentümerin die minderjährige A als Alleinerbin nach ihrem verstorbenen Vater C. TV ist angeordnet. Aufgabe des TV ist Nachlassverwaltung bis zum Erreichen des 25. Lebensjahres der A. TV ist die Ehefrau des verstorbenen C und Mutter der A mit Befreiung vom § 181 BGB. In der Eingehung von Verbindlichkeiten ist der TV nicht beschränkt (so im not. Testament enthalten.

    Zum Vollzug liegt mir jetzt vor:
    1. Antrag und Zustimmung der TV in der Form des § 29 GBO sowie TV-Zeugnis zur Löschung der einzigen im Grundbuch eingetragenen Grundschuld (war bestellt worden vom Vater der A, Löschungsbewilligung vom Gläubiger in der entsprechenden Form liegt vor),

    2. Antrag und Bewilligung auf Eintragung einer Gesamthypothek und eines Mitbenutzungsrechts, jeweils zugunsten der B. Hierbei handelt die B jeweils im eigenen Namem als Darlehensgeber und als vom § 181 befreite TV für die A als Darlehensnehmer. Da es weitere pflichtteilsberechtigte Personen (weitere Kinder und die Ehefrau B) des verstorbenen C gibt und die B aus eigenen Mitteln die Ansprüche der weiteren Kinder befriedigt hat, wird zur Sicherung der Ansprüche der B als Darlehensgeberin eine Gesamthypothek ohne Brief bestellt und mit ZV-Unterwerfung zur Eintragung bewilligt und beantragt. Außerdem erhält die B ein Mitbenutzungsrecht am Hausgrundstück, in welchem sie zusammen mit der A wohnt und zahlt hierfür eine monatliche Nuztungsentschädigung.

    Also zu Antrag 1. habe ich eigentlich keine Bedenken. Was sagt ihr zu Antrag 2? Ich neige dazu, auch diesem stattzugeben, wenn ich Schöner/Stöber richtig verstehe. Aber sicher bin ich mir nicht und würde um euere Meinung dazu bitten.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!