Zeugenvernehmung im Kostenfestsetzungsverfahren

  • Wie geht ihr damit um, wenn zu streitigen Tatsachenbehauptungen im Kostenfestsetzungsverfahren Zeugen benannt werden? Nach dem Beschluss des OVG Lüneburg von 29.10.2020 - 1 OA 138/20 ist dann der Zeuge zu vernehmen und seine Aussage beweisrechtlich zu würdigen. Wie sind eure Erfahrungen mit Zeugenvernehmungen im Kostenfestsetzungsverfahren?

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



  • Ich habe keine Erfahrung damit, weil das bei mir noch nie vorgekommen ist. Ich denke, dass eine vergleichbare Fallgestaltung nur sehr selten vorkommen wird.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Einmal hatte ich was, das ein wenig in diese Richtung ging:

    Bei mir kam mal die Frage auf, ob die Anwälte eine außergerichtliche Besprechung hatten oder nicht. Der eine Rechtsanwalt hat anwaltlich versichert, dass eine solche Besprechung stattfand, die Gegenseite hat das Gegenteil versichert.

    Das war das einzige Mal, dass ich im Kostenfestsetzungsverfahren streitig über Tatsachenbehauptungen entscheiden musste.

    Ich habe mir den Ablauf und Inhalt des angeblichen Gesprächs schildern lassen und dann einen Hinweis im Hinblick auf die Voraussetzungen von Vorb. 3 Abs. 3 RVG erteilt. Letztlich hat sich herausgestellt, dass der eine Anwalt die Voraussetzungen für die Entstehung der Terminsgebühr nicht kannte. Tiefer in die Beweiswürdigung musste ich zum Glück nicht einsteigen.

    Ein Zeugenbeweis wurde aber weder in diesem noch in einem anderen Verfahren angeboten.

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