Deutscher Erblasser hatte letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich

  • Hallo, mein Erblasser war deutscher Staatsangehöriger und hatte seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich. Er hat noch ein Grundstück im hiesigen Amtsgerichtsbezirk. Verstorben ist er am 12.02.2015, also wäre hier noch das alte Erbrecht anzuwenden.
    Zur Berichtigung des Grundbuchs fordert nun der hiesige Grundbuch-Rpfl einen Fremdrechtserbschein.
    Ich hoffe, das ist soweit richtig?!
    Anzuwenden wäre hier doch deutsches Erbrecht, da der Erblasser deutscher Staatsangehöriger war, oder? Und örtlich zuständig wäre das hiesige Gericht, da hier ein Grundstück vorhanden ist? Wer ist funktionell zuständig für die Erteilung des Erbscheins? Muss ich in den Erbschein noch zusätzliche Informationen außer die Erben aufnehmen? (Erben wären der Vater und die Geschwister des Erblassers).

    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Hallo, ich muss mich nochmal kurz zu dem Fall äußern.
    Die Erblasserin hatte noch einen Vater und 6 Geschwister (eine Schwester war dazu noch kinderlos vorverstorben)
    Der Vater hat nun einen Einantwortungsbeschluss aus Österreich vorgelegt, aus dem allerdings nur der Vater zu 9/10 und ein Bruder zu 1/10 hervorgehen. Alle anderen Geschwister hätten verzichtet.

    Ich muss doch aber trotzdem alle Erben (Vater und Geschwister) in den Erbscheinsantrag aufnehmen, oder?

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