Fam. Genehmigung für Verkauf und Abtretung eines Geschäftsanteils

  • Ein Minderjähriger ist mit 5 % als Gesellschafter an einer GmbH beteiligt. Weitere Minderjährige sind an der GmbH nicht als Gesellschafter beteiligt. Aus der eingereichten Bilanz ist ersichtlich, dass es sich bei dieser GmbH nicht um eine rein vermögensverwaltende Gesellschaft handelt, sondern, dass diese einen Geschäftsbetrieb führt.

    In einem notariellen Vertrag handelt für den Minderjährigen ein Ergänzungspfleger. Der Minderjährige veräußert seinen vorgenannten Geschäftsanteil an seinen Vater und tritt diesen an den Vater ab. Mit abgetreten sind auch alle Rechte und Pflichten aus dem Gesellschaftsanteil. Es ist beantragt, die Veräußerung und Abtretung des Gesellschafteranteils familiengerichtlich zu genehmigen.

    Eine Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 28. Juni 2017 – 13 WF 55/17, verstehe ich so, dass genau für diesen Fall keine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich ist.

    1) Liege ich hier richtig?

    2) Ist ohne weiteren Antrag ein Negativattest zu erteilen?

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