Hallo Ich habe hier einen Fall, wo etwas im Hinterkopf klingelt, ich aber nichts hierzu finden kann und daher nicht weiß, ob ich zurecht mich an etwas dunkel erinnere. Vielleicht könnt ihr mir auf die Sprünge helfen.
SV: Antrag Erlass Pfüb mit Antrag Herabsenkung unpf. Betrag wegen vorsätzlich unerlaubter Handlung. Ich habe beim Pfüb leider die Anordnung vergessen. Ich habe dann mit einem späteren Beschluss den monatlichen Freibetrag auf 1.023,00 € festgesetzt . Hiergegen legte der Sch. sofortige Beschwerde ein und reicht mir seeeehr viele Belege ein. Das Problem: da er keine Miete zahlt (die Verpflichtung besteht, aber er hat ca. 15000€ Mietschulden) würde sich nun sogar der unpfändbare Betrag verringern müssen aufgrund der sofortigen Beschwerde, da der Schuldner weniger für den notwenigen Lebensunterhalt braucht. Ich habe den Schuldner nun auch um Rücknahme des Rechtsmittels gebeten und habe alles detailliert ausgeführt - jedoch ohne Erfolg. Der Gläubiger hat nur die Zurückweisung des RM beantragt - also keine Herabsenkung des unpfändbaren Betrages. Ich habe im Hinterkopf - dass ich den Schuldner aufgrund der sofortigen Beschwerde nicht schlechter stellen darf - da auch der Gläubiger nichts beantragt hat --> Antragsverfahren. Wie würdetihr hier verfahren? Sofortige Beschwerde zurückweisen mit Berechnung und Begründung, dass der unpfändbare Betrag reicht?