Hey,
ich habe folgende Frage:
Bei der Vollstreckung von Ordnungsgeld teilen uns die Gerichtsvollzieher die entstandenen Kosten immer mit.
Bei uns besteht ja Kostenfreiheit.
Zieht man diese Kosten dann vom Schuldner ein und bei erfolgreicher Einziehung erlässt man eine Auszahlungsanordnung an den Gerichtsvollzieher?
Liebe Grüße