Fahrtkosten nach JVEG

  • Hallo!

    Ich habe einen KFA bzgl. der I. Instanz vorliegen, in welchem der Antragsteller seine Kosten nach dem JVEG geltend macht.

    Dort werden Fahrtkosten wegen einer Fahrt zum Berufungsanwalt für die Vorbereitung der Berufungsantwort beantragt.
    Meiner Ansicht nach sind das allerdings Kosten der II. Instanz und nicht Kosten der I. Instanz. Oder? :confused:

    Dann bin ich mir auch hinsichtlich der Höhe der Fahrtkosten nicht mehr sicher.
    Der Antragsteller wohnt im Ort A, der Berufungsanwalt wohnt im Ort B, Prozessgericht ist das Gericht am Ort C. Sowohl Anwalt, als auch Antragsteller sind innerhalb des Gerichtsbezirkes ansässig.
    Der Antragsgegner moniert nun, dass sich der Antragsteller einen Anwalt am Ort A hätte nehmen können und die Fahrtkosten daher nicht erstattungsfähig seien.

    Meiner Meinung nach sind die Fahrtkosten des Antragstellers zum Informationstermin erstattungsfähig, da der Anwalt im Gerichtsbezirk niedergelassen ist - allerdings dann für die II. Instanz und nicht die I. Instanz. Oder missverstehe ich da etwas?


  • Meiner Meinung nach sind die Fahrtkosten des Antragstellers zum Informationstermin erstattungsfähig, da der Anwalt im Gerichtsbezirk niedergelassen ist

    Ja.

    ... allerdings dann für die II. Instanz und nicht die I. Instanz.

    Es kommt drauf an. Man muss nach § 19 Abs. 1 S. 1, 2 RVG zuordnen, was für eine Tätigkeit der Berufungsanwalt bei dem jetzt über die Parteikosten geltend gemachten Termin wahrgenommen hat. Ist der Antragsteller Berufungsbeklagter oder Berufungskläger?

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

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