Hallo,
mein Betroffener ist Erbe geworden. Der Betreuer lebt in Österreich. Der Betreuer ist durch ein Gericht in Bayern für den Aufgabenkreis Vermögenssorge ua. bestellt worden. Welche Frist gilt für die Erbausschlagung durch den Betreuer (6 Monate weil Aufenthalt in Österreich oder 6 Wochen)?
Darf die Nachlassakte zur Einsichtnahme an ein österreichisches Gericht versandt werden?