Ein mir bekannter Betreuer wurde vom Gericht aufgefordert, den hohen Geldbetrag, den der (geschäftsunfähige) Betroffene auf einem Girokonto hatte (über € 500.000), "gewinnbringend mündelsicher (nicht unter 3%)" anzulegen. Auf Nachfrage, warum nicht unter 3%, kam als Antwort, das Gesetz sehe mindestens 4% vor, § 246 BGB, aber im Moment sei die Sache mit den Zinsen ja bekanntlich schwierig.
Über die Rechtsauffassung braucht man sich nicht weiter zu äußern, und absolut mündelsicher 3% gibt's derzeit nicht. Also legt der gute Betreuer seit fast einem Jahr regelmäßig neue Anlagevorschläge vor, die das Gericht nach Prüfung dann ablehnt. Und dann nochmal und wieder von vorne. Solange bis die Zinsen wieder steigen nehme ich an