Hallo liebe Forengemeinde,
ich bin noch neu hier und freue mich über eure Hilfe:
die Betroffene ist mit ihrem Bruder und ihren beiden Schwestern A und B Miterbin einer Immobilie nach dem Tode der Mutter. Diese soll nun veräußert werden. KV-Urkunde liegt schon zur Genehmigung vor. In der persönlichen Anhörung teilte mir die Betroffene mit, dass sie davon ausgeht, dass der Kaufpreis zwischen ihr und ihrem Bruder je zu 1/2 aufgeteilt wird, da die beiden Schwestern A und B schon vorab noch zu Lebzeiten der Mutter ein anderes Grundstück erhalten haben. (die Schwestern sollten anscheinend nur das Vermögen auf der Bank erhalten) Auf Nachfrage bei den Geschwistern haben die Schwestern A und B mir nun mitgeteilt, dass sie dachten, die Mutter würde diese Übertragung an die beiden Schwestern zu Lebzeiten irgendwie in das Testament miteinbeziehen. Nun war aber gar kein Testament vorhanden. Alle sind nach der gesetzlichen Erbfolge und dem Erbschein zu 1/4 erbberechtigt und die Geschwister bestehen auch auf ihren Erbteil. Im Schreiben wurde auch genau mitgeteilt, wie das Erbe sodann verteilt wird.
Meine Frage nun:
1) Muss ich hier zuerst auf eine Erbauseinandersetzung bestehen?
2) Muss ich das Vorauserbe an die Schwestern hier berücksichtigen und drauf bestehen dass das der Betroffenen positiv angerechnet wird, so dass sie mehr vom Erbe bekommt? Oder spielt das jetzt keine Rolle mehr? Der Ex-Mann der Betroffenen ist als Betreuer überfragt inwieweit er hier agieren muss. Der Kaufpreis würde auf das Konto der Betroffenen kommen und von dort aus an alle Erben zu 1/4 verteilt werden.
ich danke euch sehr