Hi,
muss man den titelersetzenden Antrag bei einer Verwaltungsvollstreckung auch nach § 127 II ZVG abquittieren?
Konnte ich bislang nichts zu finden, was ja eigentlich nein heißt oder?
Bin mir auf dem Gebiet noch unsicher, da ich meine erste Verteilung mache und mein Mentor noch im verdienten Urlaub ist