Bewertung Wohnrecht auf die Dauer des ledigen Stands

  • Hallo !

    Mir liegt ein Vermögensverzeichnis vor.

    Für die beiden Schwestern des Betreuten wurde an dem Grundbesitz des Betreuten ein Wohnrecht vereinbart jeweils auf die Dauer des ledigen Stands.

    Den aktuellen Mietspiegel und die Wohnfläche habe ich bereits mitgeteilt bekommen.

    Wie erfolgt hier die Bewertung, da sich § 52 Abs. 4 GNotKG nur auf Rechte bezieht, bei denen die Dauer des Rechts von der Lebensdauer mehrerer Personen abhängt ?

    Wird das Wohnrecht hier zweimal berücksichtigt ?

    Danke für eure Hilfe.

  • Nach dem Sachverhalt ist mir unklar, ob man sich diese Frage überhaupt stellen muss. Die Rechte bestehen zulasten des Betreuten, jedoch dürfte das von ihm bewohnte Hausgrundstück ohnehin als Schonvermögen zu betrachten sein.

    Inwieweit spielt der Wert der Rechte eine Rolle bei der Prüfung auf Erhebung von Gerichtskosten? :gruebel:

  • Das Recht ist nicht auf Lebenszeit, sondern auf "unbestimmte" Zeit bestellt. Daher 10facher Jahreswert (Abs. 3), es sei denn aus Abs. 4 ergibt sich ein geringer Wert.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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