Ich habe hier einen völlig undurchsichtigen 27seitigen PfÜB-Antrag durch ein Inkassounternehmen liegen. Dieser beinhaltet neben 6 Seiten Anschreiben (!) 9 Drittschuldner nebst sämtlichen gesonderten Anlagen bzgl. der zu pfändenden Ansprüche. Der Gläubiger beantragt die selbstständige Zustellung des zu erlassenden PfÜBs. Er teilt mit, dass aufgrund der (seiner Berechnung nach:) Dauer von minimal 9 Monaten keine Ringzustellung vorgenommen werden soll, sondern eine gleichzeitige Zustellung an alle 9 Drittschuldner folgen soll, die er selbst veranlasst und führt deshalb die dafür gefertigten Kopien von genau 243 Kopien in Höhe von 38,95 € auf (26 Seiten PfÜB x 9 DS + 9 Blatt für was auch immer).
Wie seht ihr diesen Fall in Bezug auf die geltend gemachten Kopiekosten?
Danke