Hallo zusammen,
mir wurde ein Vollstreckungsschutzantrag mit dem Inhalt vorgelegt, die voraussichtlich im September über den Arbeitgeber auszuzahlende Energiepreispauschale (§§ 112 ff. EStG) pfandfrei zu belassen.
Es handelt sich um diese 300€ (vor Steuern) aus dem Entlastungspaket II der Bundesregierung.
Weder in der bisher erschienenen Literatur noch in der Gesetzesbegründung konnte ich Hinweise zu Pfändbarkeit/Unpfändbarkeit finden.
In den einschlägigen Schulnderforen wird auch nur empfohlen, entsprechende allgemein gehaltene Anträge zu stellen.
Hat hierzu jemand einen aktuellen Sachstand, neue Literatur etc.?
Aktuell sieht es für mich so aus, dass es als Einkommen pfändbar wäre, denn sonst hätte der Gesetzgeber z.B. den § 850a ZPO geändert oder eine ähnliche Regelung wie beim Corona-Pflegebonus getroffen. Es wäre also eine Entscheidung nach § 765a ZPO als Auffangvorschrift angezeigt, oder?
Ganz lieben Dank und viele Grüße
Nefili