Fortsetzung nach Aussetzung § 246 ZPO

  • Ich habe ein Kostenfestsetzungsverfahren gemäß § 246 Abs. 1 ZPO auf Antrag ausgesetzt, da der unterlegene Beklagte verstorben war. Da der Erbe nunmehr festgestellt und ein Erbschein erteilt wurde, beantragt der Kläger, den Erben zur Aufnahme des Rechtsstreits aufzufordern. Ich werde dieses Schreiben sowie den Kostenfestsetzungsantrag dem Erben zustellen. Aber was schreibe ich ? Einfach nur Frist zur möglichen Stellungnahme setzen ? § 239 Abs. 2 ZPO passt ja im Kostenfestsetzungsverfahren nicht so richtig. Ich muss ja auch in Betracht ziehen, dass der Erbe gar nicht reagiert.

  • Dort wo eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren möglich ist, scheint die mündliche Verhandlung gemäß §239 Abs. 2 ZPO entbehrlich zu sein (so zumindest: Jaspersen in: BeckOK ZPO, 44. Ed. 1.3.2022, ZPO § 239 Rn. 49).

    Demnach wäre per Beschluss über die Rechtsnachfolge zu befinden, da das Kostenfestsetzungsverfahren ausschließlich schriftlich betrieben wird.

  • Einfach den Aufnahmeantrag mit Frist zur Stellungnahme binnen ... Wochen an Erben zustellen und abwarten, was kommt.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

    Und wenn nichts kommt? :gruebel:

    KfB gegen die Erben erlassen. Rubrum: X als Erben nach A, verstorben am ...
    und Schluss. Natürlich muss die Erbfolge belegt sein, entweder durch Erbschein, durch "Geständnis" der Erben (außerprozessuales Schreiben, in dem steht "ja, ich bin Erbe") oder ähnliches. Aber Erbschein soll ja vorliegen.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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