Hallo,
nach der mir vorliegenden Eintragungsbewilligung soll ein dingliches Vorkaufsrecht zulasten eines Grundstücks und des ihm gemäß § 3 Abs. 6 GBO zugeschriebenen Miteigentumsanteils bestellt werden.
Nach meiner Recherche dürfen nicht mehrere Grundstücke mit einem Gesamtvorkaufsrecht belastet werden; sachenrechtlicher Typenzwang.
Mir ist nicht klar, ob ein gemäß § 3 Abs. 6 GBO zugeschriebener Miteigentumsanteil isoliert mit einem Vorkaufsrecht belastet werden kann. In der Literatur habe ich bisher nichts gefunden.
Hat jemand einen Tipp für mich?