Hallo,
ich habe einen Nachlassfall zu dem ich ein paar Meinungen bräuchte.
Meine Erblasserin hat ein handschriftliches Testament in Form einer Tabelle errichtet.
Das Testament sieht ungefähr so aus:
Testament
Ort, Datum
Kind 1:
Grundstück 1
Grundstück 2
Kind 2:
Grundstück 3
Grundstück 4
Und das Elterngrab beide. Und das Bargeld teilen. Mein letzter Wille.
Ort, Datum
Nachname der Erblasserin.
Ich tue mir ein bisschen schwer mit der Bezeichnung der Erblasserin. Ihr Name ist nirgends im Testament genannt und sie hat nur mit ihrem Nachnamen unterschrieben. In der Kommentierung zu § 2247 BGB habe ich gelesen, dass die Identität grundsätzlich durch die Unterschrift mit Vor- und Nachnamen nachgewiesen werden soll. Dies wäre aber nicht zwingend erforderlich, sofern die Identität des Erblassers trotzdem zweifelsfrei zu ermitteln ist. Ich überlege nun, ob das bei meinem Testament der Fall ist. Die Erblasserin spricht leider auch nicht von "meinen Töchtern", sondern benennt die Kinder in der Tabelle namentlich.
Was meint ihr dazu?