Guten Morgen,
Eigentümer ist der befreite Vorerbe. In Abt. II ist ein Nacherbenvermerk eingetragen, in dem die Nacherben namentlich benannt sind. Die Nacherbfolge ist aufschiebend bedingt durch die Wiederverheiratung des Vorerben und tritt ein mit dem Tod des Vorerben. Die Nacherbenstellung ist auflösend bedingt durch die Geltendmachung des Pflichtteils durch die Nacherben. Ersatznacherben sind die Abkömmlinge der Nacherben, ersatzweise wächst der Erbteil den übrigen Nacherben an.
Der Vorerbe überträgt das Grundstück auf einen der Nacherben, die anderen im Nacherbenvermerk namentlich genannten Nacherben stimmen zu und bewilligen die Löschung des Nacherbenvermerks. Der Vorerbe behält sich den Nießbrauch vor.
Beantragt ist der Eigentumswechsel, die Löschung des Nacherbenvermerks und die Eintragung des Nießbrauchs.
Kann ich das so im Grundbuch vollziehen oder brauche ich die Zustimmung eines Pflegers für die noch unbekannten Nacherben?