Vollstreckung aus Zwangsgeld - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • "erheblicher Minderung der Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit bezüglich administrativer Tätigkeiten"

    ich muss ehrlich sagen: WOW, das ist mal nett geschrieben.

    Daher auch die Frage dazu: Welcher Facharzt hat diese Formulierung gewählt- das klingt für mich eher nach einem Gefälligkeitsattest des Hausarztes...

    Joa. Der Eindruck drängt sich auf. Aber kann ich die "Anerkennung des Attests" ablehnen, nur weil ich den Verdacht habe, dass es ein Gefälligkeitsattest ist?
    Ausgestellt hat das ein "Facharzt für innere Medizin" aus dem MVZ.

  • ich würde versuchen, zumindest die (vorhandenen) Kontoauszüge und evtl. auch die vorhandenen Belege zu bekommen. Dass sie die Einnahmen und Ausgaben nicht auflisten kann, könnte ich noch vom Attest abgedeckt sehen, aber vorhandene Unterlagen einzureichen müsste schaffbar sein.

  • Letztlich würde ich da an deiner Stelle in mich gehen und mir überlegen, was ich will: möchte (und brauche) ich diese Rechnungslegung und gehe ich davon aus, sie mit genügend Druck auch zu bekommen? Oder gebe ich mich geschlagen weil der Punkt erreicht ist wo ich sehe, es geht nicht mehr weiter, egal wie viele Zwangsgelder ich festsetze.

    Wenn ich es recht überblicke läuft im Moment kein Rechtsmittel, sondern bei dir steht die Entscheidung an, ob du ein weiteres Zwangsgeld festsetzt?
    Wenn du weitermachen willst würde ich das dann jetzt tun und sie darauf verweisen, dass sie zur Erstellung der Rechnungslegung externe Hilfe in Anspruch nehmen kann. Dagegen steht ihr das Rechtsmittel offen.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Wenn sie wirklich nichts mehr kann und auch keine Hilfe organisiert bekommt, wäre die Betreuungsbedürftigkeit zu prüfen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Letztlich würde ich da an deiner Stelle in mich gehen und mir überlegen, was ich will: möchte (und brauche) ich diese Rechnungslegung und gehe ich davon aus, sie mit genügend Druck auch zu bekommen? Oder gebe ich mich geschlagen weil der Punkt erreicht ist wo ich sehe, es geht nicht mehr weiter, egal wie viele Zwangsgelder ich festsetze.

    Wenn ich es recht überblicke läuft im Moment kein Rechtsmittel, sondern bei dir steht die Entscheidung an, ob du ein weiteres Zwangsgeld festsetzt?
    Wenn du weitermachen willst würde ich das dann jetzt tun und sie darauf verweisen, dass sie zur Erstellung der Rechnungslegung externe Hilfe in Anspruch nehmen kann. Dagegen steht ihr das Rechtsmittel offen.

    Genau, aktuell ist Fristablauf nach Androhung der Festsetzung eines weiteren Zwangsgeldes.
    Dass sie sich der Hilfe Dritter bedienen soll, hatte ich ihr bereits geschrieben (s.o.).

    Was ich wirklich dringend will, ist die Sache zum Abschluss zu bringen und ins "normale Fahrwasser" zu kommen.
    Nein, ich möchte die SRL auf gar keinen Fall (sehr kompliziert mit 2 Erbfällen, Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, umfassender Nachlass - es ist vieles nicht richtig gelaufen; Gott Lob wurde der beste Vereinsbetreuer, den wir haben zum Nachfolger bestellt, wir stehen im regen Kontakt, er hat wunderbar aufgeräumt)! Aber auf das, was ich möchte, kommt's ja hier bekanntermaßen leider nicht an.

  • Letztlich würde ich da an deiner Stelle in mich gehen und mir überlegen, was ich will: möchte (und brauche) ich diese Rechnungslegung und gehe ich davon aus, sie mit genügend Druck auch zu bekommen? Oder gebe ich mich geschlagen weil der Punkt erreicht ist wo ich sehe, es geht nicht mehr weiter, egal wie viele Zwangsgelder ich festsetze.

    Wenn ich es recht überblicke läuft im Moment kein Rechtsmittel, sondern bei dir steht die Entscheidung an, ob du ein weiteres Zwangsgeld festsetzt?
    Wenn du weitermachen willst würde ich das dann jetzt tun und sie darauf verweisen, dass sie zur Erstellung der Rechnungslegung externe Hilfe in Anspruch nehmen kann. Dagegen steht ihr das Rechtsmittel offen.

    Genau, aktuell ist Fristablauf nach Androhung der Festsetzung eines weiteren Zwangsgeldes.
    Dass sie sich der Hilfe Dritter bedienen soll, hatte ich ihr bereits geschrieben (s.o.).

    Was ich wirklich dringend will, ist die Sache zum Abschluss zu bringen und ins "normale Fahrwasser" zu kommen.
    Nein, ich möchte die SRL auf gar keinen Fall (sehr kompliziert mit 2 Erbfällen, Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, umfassender Nachlass - es ist vieles nicht richtig gelaufen; Gott Lob wurde der beste Vereinsbetreuer, den wir haben zum Nachfolger bestellt, wir stehen im regen Kontakt, er hat wunderbar aufgeräumt)! Aber auf das, was ich möchte, kommt's ja hier bekanntermaßen leider nicht an.

    Dann würde ich das vielleicht darüber lösen:
    teil dem neuen Betreuer mit, dass es bisher nicht gelungen ist, von der früheren Betreuerin die Schlussrechnung zu erlangen und hiermit auch nicht mehr zu rechnen ist. Auch die Verhängung von Zwangsgeldern hat bisher ja keine Wirkung gezeigt. Durch den neuen Betreuer wäre dann zu prüfen, ob er ggf. zivilrechtlich Ansprüche geltend macht, wenn ihm Ungereimtheiten auffallen.

  • Letztlich würde ich da an deiner Stelle in mich gehen und mir überlegen, was ich will: möchte (und brauche) ich diese Rechnungslegung und gehe ich davon aus, sie mit genügend Druck auch zu bekommen? Oder gebe ich mich geschlagen weil der Punkt erreicht ist wo ich sehe, es geht nicht mehr weiter, egal wie viele Zwangsgelder ich festsetze.

    Wenn ich es recht überblicke läuft im Moment kein Rechtsmittel, sondern bei dir steht die Entscheidung an, ob du ein weiteres Zwangsgeld festsetzt?
    Wenn du weitermachen willst würde ich das dann jetzt tun und sie darauf verweisen, dass sie zur Erstellung der Rechnungslegung externe Hilfe in Anspruch nehmen kann. Dagegen steht ihr das Rechtsmittel offen.

    Genau, aktuell ist Fristablauf nach Androhung der Festsetzung eines weiteren Zwangsgeldes.
    Dass sie sich der Hilfe Dritter bedienen soll, hatte ich ihr bereits geschrieben (s.o.).

    Was ich wirklich dringend will, ist die Sache zum Abschluss zu bringen und ins "normale Fahrwasser" zu kommen.
    Nein, ich möchte die SRL auf gar keinen Fall (sehr kompliziert mit 2 Erbfällen, Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, umfassender Nachlass - es ist vieles nicht richtig gelaufen; Gott Lob wurde der beste Vereinsbetreuer, den wir haben zum Nachfolger bestellt, wir stehen im regen Kontakt, er hat wunderbar aufgeräumt)! Aber auf das, was ich möchte, kommt's ja hier bekanntermaßen leider nicht an.

    Dann würde ich das vielleicht darüber lösen:
    teil dem neuen Betreuer mit, dass es bisher nicht gelungen ist, von der früheren Betreuerin die Schlussrechnung zu erlangen und hiermit auch nicht mehr zu rechnen ist. Auch die Verhängung von Zwangsgeldern hat bisher ja keine Wirkung gezeigt. Durch den neuen Betreuer wäre dann zu prüfen, ob er ggf. zivilrechtlich Ansprüche geltend macht, wenn ihm Ungereimtheiten auffallen.

    Ja, das hat der neue Betreuer schon geprüft und will sich mit mir noch darüber beraten.
    Aber die Frage ist ja auch ganz unabhängig von meinem Problem, ob ich die Angelegenheit "Schlussrechnungslegung von ehem. Betreuerin" ruhen lasse oder weiter verfolge...
    Nachdem der Morgen nun vergangen ist, komme ich so innerlich immer mehr zu dem Schluss, dass ich auf Grundlage dieses ärztlichen Berichts die Angelegenheit nun nicht weiter verfolge, da es der ehem. Betreuerin - jetzt auch ärztlich bestätigt! (Gefälligkeitsproblematik lass ich jetzt mal weg) - tatsächlich nicht möglich ist, die SRL zu erstellen und vorzulegen. Das kann ja so falsch nicht sein.

  • Das kann ja so falsch nicht sein.

    Als Pragmatiker sage ich Ja. Letztendlich machst Du ja den ganzen Zinnober ja doch nur aus haftungstechnischen Gründen. Du hast einen ärztlichen Bericht und der neue Betreuer hat geprüft, passt.

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    “Das tolle am Internet ist, dass endlich jeder der ganzen Welt seine Meinung mitteilen kann. Das Furchtbare ist, dass es auch jeder tut.” Marc-Uwe Kling, Die Känguru Chroniken
    Wie oft kommt das vor? "Öfter als niemals, seltener als immer." Jack Reacher - Der Bluthund
    "Aufs Beste hoffen, fürs Schlimmste planen" Jack Reacher

  • Das kann ja so falsch nicht sein.

    Als Pragmatiker sage ich Ja. Letztendlich machst Du ja den ganzen Zinnober ja doch nur aus haftungstechnischen Gründen. Du hast einen ärztlichen Bericht und der neue Betreuer hat geprüft, passt.

    Hervorragend, das wollte ich hören. :daumenrau Danke ARK! :)
    Und: natürlich mach ich das alles nur wegen meinem eigenen Hals, ist doch klar... :cool:

  • Das kann ja so falsch nicht sein.

    Als Pragmatiker sage ich Ja. Letztendlich machst Du ja den ganzen Zinnober ja doch nur aus haftungstechnischen Gründen. Du hast einen ärztlichen Bericht und der neue Betreuer hat geprüft, passt.

    Hervorragend, das wollte ich hören. :daumenrau Danke ARK! :)
    Und: natürlich mach ich das alles nur wegen meinem eigenen Hals, ist doch klar... :cool:

    Gerngeschehen :gruebel:

    Nichts ist so hart wie das wahre Leben... Gelegentlich muss man der Wahrheit auch mals ins Auge schauen :)
    Natürlich machst Du Deinen Job, aber irgendwann muss die Akte ja mal vom Tisch. Nicht umsonst wurden in den 90er Jahren die Überflieger vom Studium in die Verwaltung versetzt und nicht an die Front! :oops:

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