Eintragung Erbengemeinschaft nach Tod eines Erben

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    ich habe folgende Frage: Eingetragener Eigentümer ist Josef (Nr. 1). Josef ist verstorben. Erben sind Alex und Dorle in Erbengemeinschaft. Testamentsvollstreckung ist angeordnet.
    GB-Berichtigung ist noch nicht erfolgt. Mittlerweile ist auch Alex verstorben und von Anja und Jonas in Erbengemeinschaft beerbt worden. Es ist beantragt, Dorle, Anja und Jonas in ungeteilter Erbengemeinschaft einzutragen. Eigentlich soll man jede Erbengemeinschaft darstellen. Wie kann man aber beide Erbfolgen am besten darstellen, wenn man den nachverstorbenen Alex nicht mehr eintragen soll. Vielen Dank für eure Hilfe.

  • 2.1.1 Anja
    2.1.2 Jonas
    untereinander in Erbengemeinschaft
    2.2 Dorle
    zu 2.1 und 2.2 in Erbengemeinschaft

    Ich trage in Notfällen für einen kurzen Moment auch Tote ein, wenn ich die rechtlichen Verhältnisse anders nicht vernünftig darstellen kann. Aber...pssssst!

  • Natürlich wie Kai, die Untererbengemeinschaft ist sichtbar zu machen. Auch dort können z- B. Anteile übertragen werden. Spätestens wenn Du die dritte oder vierte Ebene bei Untererbengemeinschaften erreichst, verfluchst Du jeden Kollegen/jede Kollegin, die einfach nur eine einzige Erbengemeinschaft eingetragen hat...

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • 2.1.1 Anja
    2.1.2 Jonas
    2.2 Dorle
    in Erbengemeinschaft

    Ich bin erschüttert, dass es immer noch Kollegen gibt, die eine derartige - in der Sache einfach falsche - Eintragung vornehmen. Es handelt sich um zwei Erbengemeinschaften und nicht um eine einzige, also sind sie auch so und nicht anders einzutragen.

  • 2.1.1 Anja 2.1.2 Jonas 2.2 Dorle in Erbengemeinschaft

    Ich bin erschüttert, dass es immer noch Kollegen gibt, die eine derartige - in der Sache einfach falsche - Eintragung vornehmen. Es handelt sich um zwei Erbengemeinschaften und nicht um eine einzige, also sind sie auch so und nicht anders einzutragen.

    Oh da war ich etwas zu schnell beim Antworten. Kai, FED und Cromwell haben natürlich völlig recht. In meinem Kopf habe ich es genau so gemeint, aber leider nicht geschrieben. Tut mir leid :oops:

  • Das kann schon mal passieren.

    Ich überlege ohnehin schon seit einiger Zeit, ob man nicht eine zusätzliche Abteilung im Grundbuch einführt, wo dann steht, was sich der jeweils eintragende Rechtspfleger bei seiner Eintragung gedacht hat (oder auch nicht).:D

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