§§ 1026 BGB, 22 GBO: Anhörungen?

  • Moin, beantragt ist die Löschung einer in der Vergangenheit nach Teilung mit übertragenen Dienstbarkeit wegen § 1026 BGB (§ 22 GBO). Nichtbetroffenheitsbescheinigung des Katasteramts und Antrag liegen vor. Nun muss ich ja den Berechtigten anhören (BeckOK GBO/Holzer, 45. Ed. 1.3.2022, GBO § 22 Rn. 21). Muss ich, weil ein Herrschvermerk eingetragen ist, auch die Gläubiger anhören, sind also gemäß Grundgesetz anzuhören alle, die sonst durch Abgaben von Bewilligungen/Zustimmungen auch verfahrensrechtlich beteiligt wären? VG

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