Vertreter der VKH-Partei möchte die Stundung der Ratenzahlung (15 €) , da sein Mandant zu einer langjährigen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt wurde.
Kostenschuld wäre das dreifache von den maximalen 48 Raten.
Zuvor habe ich für 2 Monate gestundet da er sich in U-Haft befunden hat.
Mein Bauchgefühl sagt mir nicht erneut zu stunden und nach entsprechendem Rückstand aufzuheben, was meint ihr?
Will mir jetzt erstmal das entsprechende Urteil zur Haft vorzeigen lassen.