Hinterlegung persönliche Dinge

  • Hallo zusammen,

    ich habe hier einen Hinterlegungsantrag vom örtlichen Krankenhaus vorliegen. Der dort verstorbene Patient hat keine Angehörigen.

    Das Krankenhaus möchte nun die Habseligkeiten hinterlegen. Dabei handelt es sich um folgende Dinge: Handy, Schlüsselbund, Geldbörse mit Ausweis, Führerschein, Schwerbehindertenausweis, Impfbuch, Blutspendepass und diverse Kundenkarten.

    Ich habe schon bei meiner Landeskasse angefragt, die haben mitgeteilt, dass ich das entscheiden soll, ob ich die Sachen zur Hinterlegung annehme.


    Wie sehr ihr das?

  • Möglicherweise muss der Nachlass gesichert werden. Wurde das Nachlassgericht schon involviert?

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Dann wird eben einer angelegt.

    Das ist aber doch nicht der erste Tote in einem Krankenhaus, der keine Angehörigen hat. Das ist ja jetzt nicht zum ersten Mal in der Geschichte passiert. Wie machen die das denn sonst?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Was die meisten hier geschrieben haben, kann ich so nicht unterschreiben. Klar, beim Hinterlegungsgrund muss man schauen, ob zum jetzigen Zeitpunkt einer vorliegt.

    Aber bei einigen der aufgezählten Dinge wäre zu entscheiden, ob es sonstige Urkunden sind. Es sind nämlich mitnichten nur Geld und Wertsachen (sowie Wertpapiere) hinterlegungsfähig.

  • Aber bei einigen der aufgezählten Dinge wäre zu entscheiden, ob es sonstige Urkunden sind. Es sind nämlich mitnichten nur Geld und Wertsachen (sowie Wertpapiere) hinterlegungsfähig.

    Und an welche denkst du da?
    Ich sehe da nichts was als Urkunde zu hinterlegen wäre.

  • Aber bei einigen der aufgezählten Dinge wäre zu entscheiden, ob es sonstige Urkunden sind. Es sind nämlich mitnichten nur Geld und Wertsachen (sowie Wertpapiere) hinterlegungsfähig.

    Und an welche denkst du da?
    Ich sehe da nichts was als Urkunde zu hinterlegen wäre.

    Erstmal habe ich ja nur der Aussage widersprochen, dass nur Geld und Wertsachen zu hinterlegen wären :D

    Wie gesagt, es wäre zu prüfen. Ausweise/Pässe wurden meiner Erfahrung nach schon mehrfach zur Hinterlegung angenommen. Ist aber durchaus strittig. Habe mir da bisher noch keine Meinung bilden müssen, aber tendiere eher dazu, dass es nicht geht.

  • Aber bei einigen der aufgezählten Dinge wäre zu entscheiden, ob es sonstige Urkunden sind. Es sind nämlich mitnichten nur Geld und Wertsachen (sowie Wertpapiere) hinterlegungsfähig.

    Und an welche denkst du da?
    Ich sehe da nichts was als Urkunde zu hinterlegen wäre.

    Erstmal habe ich ja nur der Aussage widersprochen, dass nur Geld und Wertsachen zu hinterlegen wären :D

    Wie gesagt, es wäre zu prüfen. Ausweise/Pässe wurden meiner Erfahrung nach schon mehrfach zur Hinterlegung angenommen. Ist aber durchaus strittig. Habe mir da bisher noch keine Meinung bilden müssen, aber tendiere eher dazu, dass es nicht geht.

    Ausweise und sowas sollte man an die ausgebenden Stelle zurücksenden. In manchen Fällen muss man das sogar weil diese Sachen Eigentum der Stellen bleiben. Ich bleibe dabei nie und nimmer hinterlegen.
    Ich staune was unter dem Dienstleistungsgedanken immer so gemacht wird. Hallo wir sind die Justiz und nicht wie schon oben jemand gesagt hat das Auffangbecken für alle Sachen wo andre Leute nicht weiter wissen.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Ich tendiere dazu, das Krankenhaus anzuschreiben, sie mögen die Sachen an das zuständige Ordnungsamt geben. Die letzte Anschrift dürfte sich ja aus dem Ausweis ergeben bzw. aus der Patientenakte. Eventuell sind an dem Schlüsselbund ja noch die Wohnungsschlüssel und diese sind an den Vermieter zurückzugeben. Das ist aber sicher nicht die Aufgabe der Hinterlegungsstelle.

  • ... an das zuständige Ordnungsamt geben ... Wohnungsschlüssel und diese sind an den Vermieter zurückzugeben. Das ist aber sicher nicht die Aufgabe der Hinterlegungsstelle.


    Das ist in der Tat nicht Aufgabe der Hnterlegungsstelle. Aber auch das Ordnungsamt hat keine Wohnungsschlüssel an einen Vermieter zurückzugeben. Das Zeug gehört den Erben und für den Fall, dass die unbekannt sind, gibt es § 1960 BGB.

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