Bei uns ging ein Schreiben einer Eigentümerin ein, welche mitteilt, dass der Baum auf dem an ihr Grundstück angrenzenden Grundstück dringend zurückgeschnitten werden muss. Sie fragt nach dem Eigentümer des Grundstücks, sie hätte auch Interesse dieses zu erwerben.
Ich ermittle und stelle fest, dass das Grundstück im Eigentum einer Baugesellschaft steht, welche nach Aufhebung eines Insolvenzverfahrens (nach Schlussverteilung) erloschen ist. Ich ermittle weiter, dass außer diesem Grundstück noch weitere kleine Grundstücke (7qm, 10 qm usw.) im Eigentum dieser Baugesellschaft stehen. Die Grundstücke sind allesamt wohl unbebaut. Ein Insolvenzvermerk war nie im Grundbuch eingetragen.
Ich teile diesen Sachverhalt dem damals zuständigen Insolvenzgericht mit (mit Auflistung der Grundstücke, Größe und Bodenrichtwert) und bitte um Tätigwerden, da das Vermögen der Firma nicht vollständig verwertet wurde.
Das Insolvenzgericht übersendet mir nun einen Beschluss, dass eine Nachtragsverteilung wegen voraussichtlicher wirtschaftlicher Unrentabilität nicht angeordnet wird.
Telefonisch habe ich beim Registergericht erfragt, dass ein Nachtragsliquidator nicht von amtswegen bestellt wird, sondern nur auf Antrag eines Beteiligten mit Vorschusszahlung.
Was nun? Hat noch jemand eine Idee, wie man die gelöschte Firma aus dem Grundbuch bekommt?