Anweisung an Bank Auskunft zu erteilen ?

  • Hallo :)

    ich grüble gerade über dieser Akte:

    Erblasser verstirbt vor 5 Jahren, die Beerdigung organisiert und bezahlt die Stadt.
    Es ist lediglich ein Girokonto mit ca. 2500,00 Euro Guthaben vorhanden. Da der Erblasser in einer Einrichtung gelebt hat, ist auch keine Mietwohnung zu kündigen und aufzulösen.

    Der Erblasser wurde nach gesetzlicher Erbfolge von zwei Geschwistern und einem Elternteil beerbt.

    Das Girokonto wird vor 4 Jahren von Person X (die keinen Erbnachweis vorlegt) aufgelöst und das Guthaben ausgezahlt.
    Die Stadt beantragt jetzt, das Nachlassgericht solle die Bank anweisen, der Stadt Auskunft zu erteilen, wer Person X war um entsprechende Erstattungsansprüche geltend zu machen.
    Gibt es eine gesetzliche Grundlage die das Nachlassgericht hierzu berechtigt? Oder muss die Stadt ggfls. zivilrechtlich gegen die Bank vorgehen?


  • Die Stadt möge sich einen Titel beschaffen (kann sie bei Vorgehen nach dem landesrechtlichen Bestattungsgesetz vermutlich selbst). Wenn sie Pech hat, ist der Rückforderungsanspruch aber schon verjährt.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Denke auch, daß sich das nach dem Bestattungsgesetz richtet. In Bayern würde man deshalb bei der Mutter oder den Geschwistern wegen der Kosten nachhaken. Ohne Erbnachweis wird jemand aufgrund Vollmacht gehandelt haben. Die Mutter und die Geschwister sind da als Bevollmächtigte ebenfalls am wahrscheinlichsten.

  • Die Stadt ist an die Erben zu verweisen. Diese sind ja bekannt und dürften die Erbschaft angenommen haben. Das Nachlassgericht ist insoweit raus.

  • Die Rechtsgrundlage für Auskünfte der Bank an die Stadt und auch für Auszahlungen an diese waren Gewohnheits- und Landrecht :teufel:, früher. Die Banken nehmen das in den letzten Jahren genauer, und die Kommunen sind mit diesem schleichenden Machtverlust noch nicht überall ganz mitgekommen, so meine Beobachtung.

  • Die Banken nehmen das in den letzten Jahren genauer, und die Kommunen sind mit diesem schleichenden Machtverlust noch nicht überall ganz mitgekommen, so meine Beobachtung.

    Mehr ein Grund, sich von den Kommunen instrumentalisieren zu lassen (Stichwort: Anweisung durch das Nachlassgericht zur …).

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