Hallo zusammen, ich bin Anwärterin in Niedersachsen und werde dieses Jahr im Oktober fertig. Aus privaten Gründen plane ich, evtl. in etwa 2 Jahren in die Heimat meines Partners zu ziehen. Diese liegt auch in Niedersachsen, allerdings in einem anderen OLG Bezirk.
Ich frage mich nun, inwiefern sich das ggfs. als problematisch darstellt, wegen der Probezeit. Ist ein Wechsel da überhaupt möglich?
Ich mache mir auch über die erste Beförderung Gedanken, die ja idR. ein Jahr nach der Probezeit kommt. Zieht ein Wechsel des OLGs da Nachteile mit sich oder bekommt man diese "Regelbeförderung" trotzdem?
Und noch eine letzte Frage: Zum Thema Wechsel habe ich gelesen, dass man einen Tauschpartner braucht. Muss dieser Tauschpartner dann explizit auch an "mein" Gericht wollen oder nur in den OLG/LG Bezirk, in dem ich bin? Andersrum genauso, muss mein Tauschpartner genau aus dem Gericht kommen an welches ich gerne würde oder reicht es wenn der Tauschpartner aus dem OLG/LG Bezirk kommt? (Oder gilt das mit dem Tauschpartner sogar nur bei unterschiedlichen Bundesländern?)
Das alles ist für Berufseinsteiger ein wenig undurchsichtig und ich wäre dankbar wenn jemand vielleicht ein paar Antworten hat.